Übereinkommen zur Schaffung der Multilateralen Investitionsgarantieagentur
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 13 Versicherbare Investoren
a) Jede natürliche oder juristische Person kann von der Agentur unter folgenden Voraussetzungen eine Garantie erhalten: i) Die betreffende natürliche Person darf nicht Staatsangehörige des Empfängerlandes sein. ii) Die betreffende juristische Person muss in einem anderen Mitgliedstaat als dem Empfängerland eingetragen sein und dort ihren Hauptsitz haben, oder die Kapitalmehrheit muss in den Händen eines Mitgliedstaates, mehrerer Mitgliedstaaten oder von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates oder mehrerer Mitgliedstaaten sein, wobei es sich bei keinem der erwähnten Mitgliedstaaten um das Empfängerland selber handeln darf. iii) Die betreffende juristische Person muss, unabhängig davon, ob sie dem öffentlichen oder dem Privatrecht zuzuordnen ist, auf kommerzieller Basis arbeiten. b) Ist der Investor Staatsangehöriger mehrerer Länder, so hat in bezug auf Absatz a) dieses Artikels die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates Vorrang vor jener eines Nichtmitgliedstaates und die Staatsangehörigkeit des Empfängerlandes vor jener anderer Mitgliedstaaten. c) Auf gemeinsamen Antrag von Investor und Empfängerland hin kann der Exekutivrat mit qualifizierter Mehrheit auch eine natürliche Person mit der Staatsangehörigkeit des Empfängerlandes oder eine juristische Person versichern, die im Empfängerland eingetragen ist oder deren Kapitalmehrheit Staatsangehörigen des Empfängerlandes gehört, sofern die investierten Vermögenswerte aus dem Ausland ins Empfängerland transferiert werden.
Art. 13 Versicherbare Investoren
a) Jede natürliche oder juristische Person kann von der Agentur unter folgenden Voraussetzungen eine Garantie erhalten: i) Die betreffende natürliche Person darf nicht Staatsangehörige des Empfängerlandes sein. ii) Die betreffende juristische Person muss in einem anderen Mitgliedstaat als dem Empfängerland eingetragen sein und dort ihren Hauptsitz haben, oder die Kapitalmehrheit muss in den Händen eines Mitgliedstaates, mehrerer Mitgliedstaaten oder von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates oder mehrerer Mitgliedstaaten sein, wobei es sich bei keinem der erwähnten Mitgliedstaaten um das Empfängerland selber handeln darf. iii) Die betreffende juristische Person muss, unabhängig davon, ob sie dem öffentlichen oder dem Privatrecht zuzuordnen ist, auf kommerzieller Basis arbeiten. b) Ist der Investor Staatsangehöriger mehrerer Länder, so hat in bezug auf Absatz a) dieses Artikels die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates Vorrang vor jener eines Nichtmitgliedstaates und die Staatsangehörigkeit des Empfängerlandes vor jener anderer Mitgliedstaaten. c) Auf gemeinsamen Antrag von Investor und Empfängerland hin kann der Exekutivrat mit qualifizierter Mehrheit auch eine natürliche Person mit der Staatsangehörigkeit des Empfängerlandes oder eine juristische Person versichern, die im Empfängerland eingetragen ist oder deren Kapitalmehrheit Staatsangehörigen des Empfängerlandes gehört, sofern die investierten Vermögenswerte aus dem Ausland ins Empfängerland transferiert werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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