Übereinkommen zur Schaffung der Multilateralen Investitionsgarantieagentur
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 20 Rückversicherung von nationalen oder regionalen Organisationen
a) Die Agentur kann bestimmte Investitionen gegen Verluste aus einem nichtkommerziellen Risiko oder aus mehreren nichtkommerziellen Risiken rückversichern, wenn diese von einem Mitgliedstaat, einer seiner Organisationen oder von einer regionalen Investitionsversicherungsagentur, deren Kapitalmehrheit Mitgliedstaaten gehört, garantiert wurden. In gewissen Abständen legt der Exekutivrat mit qualifizierter Mehrheit eine Höchstgrenze für die Haftung der Agentur aufgrund von Rückversicherungsverträgen fest. Für bestimmte Investitionen, die mehr als zwölf Monate vor Eingang des Rückversicherungsantrags bei der Agentur erfolgten, werden zunächst höchstens 10 Prozent der gesamten von der Agentur im Rahmen dieses Kapitels übernommenen Haftung aufgewendet. Die in den Artikeln 11 bis 14 enthaltenen Bedingungen für die Versicherbarkeit von Investitionen gelten analog für Rückversicherungsverträge, sofern die betreffenden Investitionen nicht erst nach dem Rückversicherungsantrag vorgenommen werden. b) Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Agentur und des rückversicherten Mitglieds oder der rückversicherten Organisation werden nach den vom Exekutivrat verabschiedeten Vorschriften und Richtlinien im Rückversicherungsvertrag festgelegt. Jeder Rückversicherungsvertrag für eine Investition, die vor Eingang des Rückversicherungsantrags bei der Agentur erfolgte, ist vom Exekutivrat zu genehmigen, um das Risiko möglichst klein zu halten und zu gewährleisten, dass die Agentur dem Risiko entsprechende Prämien erhält und dass sich die rückversicherte Organisation in geeigneter Weise für die Förderung neuer Investitionen in Entwicklungsländern einsetzt. c) Soweit möglich, sichert die Agentur sich selber oder der rückversicherten Organisation hinsichtlich Subrogation und Schiedsgerichtsbarkeit jene Rechte zu, die sie als Erstversicherer hätte. Die Geschäftsbedingungen des Rückversicherungsvertrags sehen vor, dass vor einer Auszahlung durch die Agentur die Rechtsmittel gemäss Artikel 17 ergriffen worden sind. Gegenüber dem betreffenden Empfängerland wird die Subrogation erst rechtswirksam, wenn dieses die Rückversicherung durch die Agentur genehmigt hat. Die Agentur verpflichtet den Rückversicherten dazu, seine Rechte und Forderungen im Zusammenhang mit der rückversicherten Investition mit gebührender Sorgfalt geltend zu machen.
Art. 20 Rückversicherung von nationalen oder regionalen Organisationen
a) Die Agentur kann bestimmte Investitionen gegen Verluste aus einem nichtkommerziellen Risiko oder aus mehreren nichtkommerziellen Risiken rückversichern, wenn diese von einem Mitgliedstaat, einer seiner Organisationen oder von einer regionalen Investitionsversicherungsagentur, deren Kapitalmehrheit Mitgliedstaaten gehört, garantiert wurden. In gewissen Abständen legt der Exekutivrat mit qualifizierter Mehrheit eine Höchstgrenze für die Haftung der Agentur aufgrund von Rückversicherungsverträgen fest. Für bestimmte Investitionen, die mehr als zwölf Monate vor Eingang des Rückversicherungsantrags bei der Agentur erfolgten, werden zunächst höchstens 10 Prozent der gesamten von der Agentur im Rahmen dieses Kapitels übernommenen Haftung aufgewendet. Die in den Artikeln 11 bis 14 enthaltenen Bedingungen für die Versicherbarkeit von Investitionen gelten analog für Rückversicherungsverträge, sofern die betreffenden Investitionen nicht erst nach dem Rückversicherungsantrag vorgenommen werden. b) Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Agentur und des rückversicherten Mitglieds oder der rückversicherten Organisation werden nach den vom Exekutivrat verabschiedeten Vorschriften und Richtlinien im Rückversicherungsvertrag festgelegt. Jeder Rückversicherungsvertrag für eine Investition, die vor Eingang des Rückversicherungsantrags bei der Agentur erfolgte, ist vom Exekutivrat zu genehmigen, um das Risiko möglichst klein zu halten und zu gewährleisten, dass die Agentur dem Risiko entsprechende Prämien erhält und dass sich die rückversicherte Organisation in geeigneter Weise für die Förderung neuer Investitionen in Entwicklungsländern einsetzt. c) Soweit möglich, sichert die Agentur sich selber oder der rückversicherten Organisation hinsichtlich Subrogation und Schiedsgerichtsbarkeit jene Rechte zu, die sie als Erstversicherer hätte. Die Geschäftsbedingungen des Rückversicherungsvertrags sehen vor, dass vor einer Auszahlung durch die Agentur die Rechtsmittel gemäss Artikel 17 ergriffen worden sind. Gegenüber dem betreffenden Empfängerland wird die Subrogation erst rechtswirksam, wenn dieses die Rückversicherung durch die Agentur genehmigt hat. Die Agentur verpflichtet den Rückversicherten dazu, seine Rechte und Forderungen im Zusammenhang mit der rückversicherten Investition mit gebührender Sorgfalt geltend zu machen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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