Übereinkommen zur Schaffung der Multilateralen Investitionsgarantieagentur
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 55 Auflösung der Agentur
a) Der Gouverneursrat kann mit qualifizierter Mehrheit die Beendigung der Geschäftstätigkeit und die Auflösung der Agentur beschliessen. In der Folge stellt die Agentur unverzüglich ihre gesamte Tätigkeit ein, mit Ausnahme der Massnahmen, welche die ordnungsgemässe Verwertung, Sicherstellung und Erhaltung ihrer Vermögenswerte und die Regelung ihrer Verbindlichkeiten betreffen. Bis zur endgültigen Regelung und Verteilung der Vermögenswerte bleiben die Agentur und alle Rechte und Verpflichtungen der Mitglieder aus diesem Übereinkommen unvermindert bestehen. b) Eine Verteilung von Vermögenswerten an die Mitglieder erfolgt erst, wenn alle Verbindlichkeiten gegenüber versicherten Investoren und anderen Gläubigern erfüllt sind oder dafür vorgesorgt ist und wenn der Gouverneursrat die Verteilung beschlossen hat. c) Unter Vorbehalt der vorhergehenden Bestimmungen verteilt die Agentur die noch vorhandenen Vermögenswerte an die Mitglieder im Verhältnis zu den von ihnen gezeichneten Kapitalanteilen. Die Agentur verteilt noch vorhandene Vermögenswerte des in der Beilage I zu diesem Übereinkommen vorgesehenen Treuhandfonds unter die am Fonds beteiligten Mitgliedstaaten im Verhältnis zum Anteil, den die von ihnen verbürgten Investitionen an den insgesamt verbürgten Investitionen darstellen. Ein Mitglied hat erst dann Anspruch auf die ihm zugesprochenen Vermögenswerte der Agentur oder des Treuhandfonds, nachdem es alle seine Verbindlichkeiten gegenüber der Agentur erfüllt hat. Eine Verteilung der Vermögenswerte erfolgt zu dem vom Gouverneursrat bestimmten Zeitpunkt und zu von diesem für recht und billig erachteten Bedingungen.
Art. 55 Auflösung der Agentur
a) Der Gouverneursrat kann mit qualifizierter Mehrheit die Beendigung der Geschäftstätigkeit und die Auflösung der Agentur beschliessen. In der Folge stellt die Agentur unverzüglich ihre gesamte Tätigkeit ein, mit Ausnahme der Massnahmen, welche die ordnungsgemässe Verwertung, Sicherstellung und Erhaltung ihrer Vermögenswerte und die Regelung ihrer Verbindlichkeiten betreffen. Bis zur endgültigen Regelung und Verteilung der Vermögenswerte bleiben die Agentur und alle Rechte und Verpflichtungen der Mitglieder aus diesem Übereinkommen unvermindert bestehen. b) Eine Verteilung von Vermögenswerten an die Mitglieder erfolgt erst, wenn alle Verbindlichkeiten gegenüber versicherten Investoren und anderen Gläubigern erfüllt sind oder dafür vorgesorgt ist und wenn der Gouverneursrat die Verteilung beschlossen hat. c) Unter Vorbehalt der vorhergehenden Bestimmungen verteilt die Agentur die noch vorhandenen Vermögenswerte an die Mitglieder im Verhältnis zu den von ihnen gezeichneten Kapitalanteilen. Die Agentur verteilt noch vorhandene Vermögenswerte des in der Beilage I zu diesem Übereinkommen vorgesehenen Treuhandfonds unter die am Fonds beteiligten Mitgliedstaaten im Verhältnis zum Anteil, den die von ihnen verbürgten Investitionen an den insgesamt verbürgten Investitionen darstellen. Ein Mitglied hat erst dann Anspruch auf die ihm zugesprochenen Vermögenswerte der Agentur oder des Treuhandfonds, nachdem es alle seine Verbindlichkeiten gegenüber der Agentur erfüllt hat. Eine Verteilung der Vermögenswerte erfolgt zu dem vom Gouverneursrat bestimmten Zeitpunkt und zu von diesem für recht und billig erachteten Bedingungen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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