Übereinkommen zur Schaffung der Multilateralen Investitionsgarantieagentur
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 57 Streitigkeiten zwischen der Agentur und Mitgliedern
a) Unter Vorbehalt von Artikel 56 und von Absatz b) des vorliegenden Artikels werden alle Streitigkeiten zwischen der Agentur und einem Mitglied oder einer seiner Organisationen und alle Streitigkeiten zwischen der Agentur und einem ehemaligen Mitgliedstaat (oder einer seiner Organisationen) nach dem in der Beilage II zu diesem Übereinkommen festgelegten Verfahren beigelegt. b) Die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Forderungen eines Investors, die durch Subrogation auf die Agentur übergehen, erfolgt i) nach dem Verfahren gemäss Beilage II zu diesem Übereinkommen oder ii) nach einem anderen oder anderen zwischen der Agentur und dem betreffenden Mitglied vereinbarten Verfahren. Im zweiten Fall stützt sich die entsprechende Vereinbarung auf Beilage II zu diesem Übereinkommen und bedarf in jedem Fall einer mit qualifizierter Mehrheit erteilten Genehmigung des Exekutivrats, bevor die Agentur ihre Tätigkeit auf dem Hoheitsgebiet des betreffenden Mitglieds aufnehmen darf.
Art. 57 Streitigkeiten zwischen der Agentur und Mitgliedern
a) Unter Vorbehalt von Artikel 56 und von Absatz b) des vorliegenden Artikels werden alle Streitigkeiten zwischen der Agentur und einem Mitglied oder einer seiner Organisationen und alle Streitigkeiten zwischen der Agentur und einem ehemaligen Mitgliedstaat (oder einer seiner Organisationen) nach dem in der Beilage II zu diesem Übereinkommen festgelegten Verfahren beigelegt. b) Die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Forderungen eines Investors, die durch Subrogation auf die Agentur übergehen, erfolgt i) nach dem Verfahren gemäss Beilage II zu diesem Übereinkommen oder ii) nach einem anderen oder anderen zwischen der Agentur und dem betreffenden Mitglied vereinbarten Verfahren. Im zweiten Fall stützt sich die entsprechende Vereinbarung auf Beilage II zu diesem Übereinkommen und bedarf in jedem Fall einer mit qualifizierter Mehrheit erteilten Genehmigung des Exekutivrats, bevor die Agentur ihre Tätigkeit auf dem Hoheitsgebiet des betreffenden Mitglieds aufnehmen darf.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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