Stadtverfassung Thun (StV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 39
Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschliesst der Stadtrat über a die Festsetzung des jährlichen Budgets der Erfolgsrechnung und der Ansätze der ordentlichen städtischen Steuern, sofern keine Veränderung dieser Ansätze vorgesehen ist,4 b die Festlegung der Nettokosten sowie die Umschreibung der übergeordneten Zielsetzungen der Produktegruppen in den Globalbudgets, c neue einmalige Ausgaben über Fr. 2’000'000.– bis Fr. 4’000’000.–. 1 Fassung vom 25.9.2005 2 Fassung vom 25.9.2005 3 Fassung vom 24.11.2013 4 Fassung vom 19.10.2016 5. Nichtständige Kommissionen1 6. Politische Planung 7. Wahlen 8. Rechtsetzung 9. Finanzbeschlüsse a mit fakultativem Referendum 17 101.1 Bei Bauten, Anlagen und dergleichen genehmigt der Stadtrat zugleich das Projekt, d neue wiederkehrende Ausgaben über Fr. 500’000.– bis Fr. 1’000’000.–, e Verpflichtungskredite über Fr. 4’000’000.– für gebührenfinanzierte Infrastrukturprojekte, f Rechtsgeschäfte betreffend das Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken des Finanzvermögens, wenn der massgebende Wert Fr. 5’000’000.–, nicht aber Fr. 10’000’000.– übersteigt, g Gewährung von Darlehen und finanzielle Beteiligungen, soweit diese die Erfüllung öffentlicher Aufgaben betreffen, über Fr. 4’000’000.–, h Bürgschaften und ähnliche Sicherheitsleistungen zulasten der Stadt über Fr. 2’000’000.–.
Art. 39
Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschliesst der Stadtrat über a die Festsetzung des jährlichen Budgets der Erfolgsrechnung und der Ansätze der ordentlichen städtischen Steuern, sofern keine Veränderung dieser Ansätze vorgesehen ist,4 b die Festlegung der Nettokosten sowie die Umschreibung der übergeordneten Zielsetzungen der Produktegruppen in den Globalbudgets, c neue einmalige Ausgaben über Fr. 2’000'000.– bis Fr. 4’000’000.–. 1 Fassung vom 25.9.2005 2 Fassung vom 25.9.2005 3 Fassung vom 24.11.2013 4 Fassung vom 19.10.2016 5. Nichtständige Kommissionen1 6. Politische Planung 7. Wahlen 8. Rechtsetzung 9. Finanzbeschlüsse a mit fakultativem Referendum 17 101.1 Bei Bauten, Anlagen und dergleichen genehmigt der Stadtrat zugleich das Projekt, d neue wiederkehrende Ausgaben über Fr. 500’000.– bis Fr. 1’000’000.–, e Verpflichtungskredite über Fr. 4’000’000.– für gebührenfinanzierte Infrastrukturprojekte, f Rechtsgeschäfte betreffend das Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken des Finanzvermögens, wenn der massgebende Wert Fr. 5’000’000.–, nicht aber Fr. 10’000’000.– übersteigt, g Gewährung von Darlehen und finanzielle Beteiligungen, soweit diese die Erfüllung öffentlicher Aufgaben betreffen, über Fr. 4’000’000.–, h Bürgschaften und ähnliche Sicherheitsleistungen zulasten der Stadt über Fr. 2’000’000.–.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.