Propose a change

Stadtverfassung Thun (StV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 47

Der Gemeinderat beschliesst über a die Produkte sowie die operativen Ziele, Standards und Indikatoren der Produktegruppen, b gebundene Ausgaben (Verpflichtungs- und Budgetkredite, entsprechende Nachkredite),1 c neue einmalige Ausgaben bis Fr. 200’000.–. Bei Bauten, Anlagen und dergleichen genehmigt er zugleich das Projekt, d neue wiederkehrende Ausgaben bis Fr. 100’000.–, e Verpflichtungskredite bis Fr. 1’000’000.– für gebührenfinanzierte Infrastrukturprojekte, f Rechtsgeschäfte betreffend das Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken des Finanzvermögens, wenn der massgebende Wert Fr. 2’500’000.– nicht übersteigt, g Rechtsgeschäfte über Eigentum und dingliche Rechte an Grundstücken im Vermögen der Pensionskasse in unbegrenzter Höhe auf Antrag der Pensionskassenkommission. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die Pensionskassenkommission delegieren, h Gewährung von Darlehen und finanzielle Beteiligungen, soweit diese die Erfüllung öffentlicher Aufgaben betreffen, bis Fr. 200’000.–, i Bürgschaften und ähnliche Sicherheitsleistungen zulasten der Stadt bis Fr. 200’000.–, j Projektierungskredite bis Fr. 200’000.–, wenn das zu projektierende Vorhaben voraussichtlich neue Ausgaben von nicht mehr als Fr. 2’000’000.– erwarten lässt, k die Überführung von Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen, sofern der Verkehrswert nach der Übertragung bis Fr. 2’500’000.– beträgt, l Nachkredite zu neuen Ausgaben des Budgets bis Fr. 100’000.– im Einzelfall,1 m die Beschaffung der erforderlichen Fremdmittel für den städtischen Finanzhaushalt, n Abrechnungen über die von ihm beschlossenen Verpflichtungskre- 1 Fassung vom 19.10.2016 5. Rechtsetzung 6. Finanzbeschlüsse 20 101.1 dite, o Abrechnungen über die vom Stadtrat oder den Stimmberechtigten beschlossenen Verpflichtungskredite, sofern der ursprüngliche Kredit eingehalten wurde und ausser der nachgewiesenen Teuerung keine Nachkredite notwendig sind. Ist dies nicht der Fall, so ist die Abrechnung der Kontroll- und Planungskommission des Stadtrates zur Kenntnis zu bringen.

Your change, as a redline

Art. 47

Der Gemeinderat beschliesst über a die Produkte sowie die operativen Ziele, Standards und Indikatoren der Produktegruppen, b gebundene Ausgaben (Verpflichtungs- und Budgetkredite, entsprechende Nachkredite),1 c neue einmalige Ausgaben bis Fr. 200’000.–. Bei Bauten, Anlagen und dergleichen genehmigt er zugleich das Projekt, d neue wiederkehrende Ausgaben bis Fr. 100’000.–, e Verpflichtungskredite bis Fr. 1’000’000.– für gebührenfinanzierte Infrastrukturprojekte, f Rechtsgeschäfte betreffend das Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken des Finanzvermögens, wenn der massgebende Wert Fr. 2’500’000.– nicht übersteigt, g Rechtsgeschäfte über Eigentum und dingliche Rechte an Grundstücken im Vermögen der Pensionskasse in unbegrenzter Höhe auf Antrag der Pensionskassenkommission. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die Pensionskassenkommission delegieren, h Gewährung von Darlehen und finanzielle Beteiligungen, soweit diese die Erfüllung öffentlicher Aufgaben betreffen, bis Fr. 200’000.–, i Bürgschaften und ähnliche Sicherheitsleistungen zulasten der Stadt bis Fr. 200’000.–, j Projektierungskredite bis Fr. 200’000.–, wenn das zu projektierende Vorhaben voraussichtlich neue Ausgaben von nicht mehr als Fr. 2’000’000.– erwarten lässt, k die Überführung von Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen, sofern der Verkehrswert nach der Übertragung bis Fr. 2’500’000.– beträgt, l Nachkredite zu neuen Ausgaben des Budgets bis Fr. 100’000.– im Einzelfall,1 m die Beschaffung der erforderlichen Fremdmittel für den städtischen Finanzhaushalt, n Abrechnungen über die von ihm beschlossenen Verpflichtungskre- 1 Fassung vom 19.10.2016 5. Rechtsetzung 6. Finanzbeschlüsse 20 101.1 dite, o Abrechnungen über die vom Stadtrat oder den Stimmberechtigten beschlossenen Verpflichtungskredite, sofern der ursprüngliche Kredit eingehalten wurde und ausser der nachgewiesenen Teuerung keine Nachkredite notwendig sind. Ist dies nicht der Fall, so ist die Abrechnung der Kontroll- und Planungskommission des Stadtrates zur Kenntnis zu bringen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds