Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 18 Gemischter Ausschuss
1. Ein aus Vertretern der Vertragsparteien bestehender Gemischter Ausschuss wird eingesetzt, der mit der Verwaltung dieses Abkommens betraut ist und für dessen ordnungsgemässes Funktionieren sorgt. Zu diesem Zweck gibt er Empfehlungen ab und fasst in den in diesem Abkommen vorgesehenen Fällen Beschlüsse im Rahmen der Gesetze der Vertragsparteien und der jeweiligen Kompetenzen. Er beschliesst einvernehmlich. Der Gemischte Ausschuss tritt auf Verlangen einer Vertragspartei, aber mindestens einmal im Jahr zusammen. Der Gemischte Ausschuss kann sich ein Verfahrensprotokoll/eine Geschäftsordnung geben. 2. Der Gemischte Ausschuss hat die folgenden Aufgaben und Befugnisse: a) Erörterungen und Entscheidungen über Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des Abkommens und die Auswahl der Empfangsstaaten; b) Abschluss der in seine Zuständigkeit fallenden Vereinbarungen zur Umsetzung des Abkommens; c) unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Behörden, die technisch-administrative Änderungen des Abkommens sowie Änderung und Anpassung der Anhänge; d) gegenseitige Information über die Umsetzung dieses Abkommens und über relevante Entwicklungen; e) Überprüfung der Finanzen und Gebührenregelung.
Art. 18 Gemischter Ausschuss
1. Ein aus Vertretern der Vertragsparteien bestehender Gemischter Ausschuss wird eingesetzt, der mit der Verwaltung dieses Abkommens betraut ist und für dessen ordnungsgemässes Funktionieren sorgt. Zu diesem Zweck gibt er Empfehlungen ab und fasst in den in diesem Abkommen vorgesehenen Fällen Beschlüsse im Rahmen der Gesetze der Vertragsparteien und der jeweiligen Kompetenzen. Er beschliesst einvernehmlich. Der Gemischte Ausschuss tritt auf Verlangen einer Vertragspartei, aber mindestens einmal im Jahr zusammen. Der Gemischte Ausschuss kann sich ein Verfahrensprotokoll/eine Geschäftsordnung geben. 2. Der Gemischte Ausschuss hat die folgenden Aufgaben und Befugnisse: a) Erörterungen und Entscheidungen über Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des Abkommens und die Auswahl der Empfangsstaaten; b) Abschluss der in seine Zuständigkeit fallenden Vereinbarungen zur Umsetzung des Abkommens; c) unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Behörden, die technisch-administrative Änderungen des Abkommens sowie Änderung und Anpassung der Anhänge; d) gegenseitige Information über die Umsetzung dieses Abkommens und über relevante Entwicklungen; e) Überprüfung der Finanzen und Gebührenregelung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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