Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6 Hilfeleistung im Umgang mit Behörden des Empfangsstaates und bei Freiheitsentzug
1. Die zuständige Vertretung einer Vertragspartei kann die Behörden des Empfangsstaates namentlich ersuchen, vorläufige Massnahmen zur Wahrung der Rechte und Interessen zu treffen oder sich für eine angemessene Rechtsvertretung vor den Gerichten und anderen Behörden des Empfangsstaates einzusetzen, wobei allfällige Anwalts- und Verfahrenskosten von der betroffenen Person selber zu tragen sind. 2. Hat die zuständige Vertretung einer Vertragspartei Kenntnis erhalten, dass ein Angehöriger oder eine Angehörige der anderen Vertragspartei festgenommen, in Verwahrungs- oder Untersuchungshaft genommen wurde oder von einem sonstigen Freiheitsentzug betroffen ist, so kann sie sich darüber erkundigen, ob diese über ihr Recht, mit der Vertretung in Kontakt zu treten, informiert wurde. Sie kann sich auch nach den Gründen dieser Massnahme erkundigen. Sofern es angezeigt erscheint oder die betroffene Person es verlangt, wird sich die Vertretung bemühen, mit ihr in Verbindung zu treten, sie erforderlichenfalls zu besuchen und dafür zu sorgen, dass eine angemessene Verteidigung vor den Gerichten und anderen Behörden des Empfangsstaates gesichert ist, wobei allfällige Anwalts- und Verfahrenskosten von der betroffenen Person selber zu tragen sind.
Art. 6 Hilfeleistung im Umgang mit Behörden des Empfangsstaates und bei Freiheitsentzug
1. Die zuständige Vertretung einer Vertragspartei kann die Behörden des Empfangsstaates namentlich ersuchen, vorläufige Massnahmen zur Wahrung der Rechte und Interessen zu treffen oder sich für eine angemessene Rechtsvertretung vor den Gerichten und anderen Behörden des Empfangsstaates einzusetzen, wobei allfällige Anwalts- und Verfahrenskosten von der betroffenen Person selber zu tragen sind. 2. Hat die zuständige Vertretung einer Vertragspartei Kenntnis erhalten, dass ein Angehöriger oder eine Angehörige der anderen Vertragspartei festgenommen, in Verwahrungs- oder Untersuchungshaft genommen wurde oder von einem sonstigen Freiheitsentzug betroffen ist, so kann sie sich darüber erkundigen, ob diese über ihr Recht, mit der Vertretung in Kontakt zu treten, informiert wurde. Sie kann sich auch nach den Gründen dieser Massnahme erkundigen. Sofern es angezeigt erscheint oder die betroffene Person es verlangt, wird sich die Vertretung bemühen, mit ihr in Verbindung zu treten, sie erforderlichenfalls zu besuchen und dafür zu sorgen, dass eine angemessene Verteidigung vor den Gerichten und anderen Behörden des Empfangsstaates gesichert ist, wobei allfällige Anwalts- und Verfahrenskosten von der betroffenen Person selber zu tragen sind.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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