Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 23
Kantonale Koordinationsstelle 1 Der Kanton schafft eine kantonale Koordinationsstelle. Sie umfasst die Spitäler, den Walliser Ärzteverband und die als gemeinnützig anerkannten Dachverbände der Pflegeheime und der sozialmedizinischen Zentren. Weitere Institutionen können sich anschliessen. 2 Diese Stelle stellt die Information und Begleitung der Patienten zwischen den Pflegeeinrichtungen sicher, damit die Pflegekontinuität gewährleistet wird. 3 Sie wird von einem Vorstand geleitet, der von einem vom Departement bezeichneten Vertreter präsidiert wird. Alle Partner sind in diesem Vorstand vertreten. 4 Das Personal der kantonalen Koordinationsstelle ist hierarchisch dem Vorstand untergeordnet und administrativ einer der Partnerinstitutionen angegliedert. 5 Die kantonale Koordinationsstelle bildet im Sinne von Artikel 19 des vorliegenden Gesetzes eine delegierte Tätigkeit und wird als solche finanziert. Sie untersteht der Aufsicht und Verantwortung des Departements. Die Aufgaben sowie die Organisations- und Finanzierungsmodalitäten werden auf dem Verordnungsweg festgelegt. 2 Spital Wallis 2.1 Statut und Organisation
Art. 23
Kantonale Koordinationsstelle 1 Der Kanton schafft eine kantonale Koordinationsstelle. Sie umfasst die Spitäler, den Walliser Ärzteverband und die als gemeinnützig anerkannten Dachverbände der Pflegeheime und der sozialmedizinischen Zentren. Weitere Institutionen können sich anschliessen. 2 Diese Stelle stellt die Information und Begleitung der Patienten zwischen den Pflegeeinrichtungen sicher, damit die Pflegekontinuität gewährleistet wird. 3 Sie wird von einem Vorstand geleitet, der von einem vom Departement bezeichneten Vertreter präsidiert wird. Alle Partner sind in diesem Vorstand vertreten. 4 Das Personal der kantonalen Koordinationsstelle ist hierarchisch dem Vorstand untergeordnet und administrativ einer der Partnerinstitutionen angegliedert. 5 Die kantonale Koordinationsstelle bildet im Sinne von Artikel 19 des vorliegenden Gesetzes eine delegierte Tätigkeit und wird als solche finanziert. Sie untersteht der Aufsicht und Verantwortung des Departements. Die Aufgaben sowie die Organisations- und Finanzierungsmodalitäten werden auf dem Verordnungsweg festgelegt. 2 Spital Wallis 2.1 Statut und Organisation
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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