Verordnung über die Schätzung von Grundstücken
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4 III. Umfang der Schätzungen
Landwirtschaftliche Grundstücke 1 Bei der Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke und Waldgrundstücke sind nachfolgende Werte zu bestimmen: * a) Ertragswert mit allfälligen Verkehrswertzuschlägen im Sinne von Abs. 3 dieses Artikels als Steuerwert nach Art. 42 Abs. 6 StG; b) Verkehrswert als Steuerwert nach Art. 42 Abs. 6 StG; c) Belastungsgrenze für die Errichtung von Grundpfandrechten im Sinne von Art. 73 f. BGBB. 2 Für die Ertragswertschätzung und die Belastungsgrenze ist die Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht vom 4. Oktober 1993 (VBB) massgebend. 3 Bei nicht land- oder forstwirtschaftlichen Verhältnissen (Bauland, Kies- oder Sandausbeutung etc.) wird ein Verkehrswertzuschlag gemacht. Art. 5 * Nichtlandwirtschaftliche Grundstücke 1 Bei der Schätzung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke ist der Verkehrswert der Grundstücke als Steuerwert zu bestimmen (Art. 42 Abs. 6 StG).
Art. 4 III. Umfang der Schätzungen
Landwirtschaftliche Grundstücke 1 Bei der Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke und Waldgrundstücke sind nachfolgende Werte zu bestimmen: * a) Ertragswert mit allfälligen Verkehrswertzuschlägen im Sinne von Abs. 3 dieses Artikels als Steuerwert nach Art. 42 Abs. 6 StG; b) Verkehrswert als Steuerwert nach Art. 42 Abs. 6 StG; c) Belastungsgrenze für die Errichtung von Grundpfandrechten im Sinne von Art. 73 f. BGBB. 2 Für die Ertragswertschätzung und die Belastungsgrenze ist die Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht vom 4. Oktober 1993 (VBB) massgebend. 3 Bei nicht land- oder forstwirtschaftlichen Verhältnissen (Bauland, Kies- oder Sandausbeutung etc.) wird ein Verkehrswertzuschlag gemacht. Art. 5 * Nichtlandwirtschaftliche Grundstücke 1 Bei der Schätzung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke ist der Verkehrswert der Grundstücke als Steuerwert zu bestimmen (Art. 42 Abs. 6 StG).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it