Propose a change

Luftreinhalteverordnung (LRV) vom 30. September 2008

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 17 Beurteilung der Emissionen

1) Das Amt für Umweltschutz beurteilt die Emissionen. 2) Die gemessenen Werte sind auf die in Anhang 1 Ziff. 23 festgelegten Bezugsgrössen umzurechnen. 3) Soweit die Anhänge 1 bis 3 nichts anderes bestimmen, sind die nach Abs. 2 errechneten Werte für die Beurteilung über den Zeitraum einer Stunde zu mitteln. Das Amt für Umweltschutz kann in begründeten Fällen andere geeignete Mittelungszeiten festlegen. 4) Bei Abnahme- und Kontrollmessungen gelten die Emissionsbegrenzungen als eingehalten, wenn keiner der nach Abs. 3 bestimmten Mittelwerte den Grenzwert überschreitet. 5) Bei kontinuierlicher Messung der Emissionen gelten die Emissionsgrenzwerte als eingehalten, wenn innerhalb des Kalenderjahres: a) keiner der Tagesmittelwerte den Emissionsgrenzwert überschreitet; b) 97 % aller Stundenmittelwerte das 1,2-fache des Grenzwertes nicht überschreiten; und c) keiner der Stundenmittelwerte das Zweifache des Grenzwertes überschreitet. 6) Die Emissionen während der An- und Abfahrzeiten der Anlage werden unter Berücksichtigung der besonderen Umstände beurteilt. 7) Die massgebenden Bestimmungen des EWR-Rechts, insbesondere der Richtlinie 2010/75/EU, finden ergänzend Anwendung.

Your change, as a redline

Art. 17 Beurteilung der Emissionen

1) Das Amt für Umweltschutz beurteilt die Emissionen. 2) Die gemessenen Werte sind auf die in Anhang 1 Ziff. 23 festgelegten Bezugsgrössen umzurechnen. 3) Soweit die Anhänge 1 bis 3 nichts anderes bestimmen, sind die nach Abs. 2 errechneten Werte für die Beurteilung über den Zeitraum einer Stunde zu mitteln. Das Amt für Umweltschutz kann in begründeten Fällen andere geeignete Mittelungszeiten festlegen. 4) Bei Abnahme- und Kontrollmessungen gelten die Emissionsbegrenzungen als eingehalten, wenn keiner der nach Abs. 3 bestimmten Mittelwerte den Grenzwert überschreitet. 5) Bei kontinuierlicher Messung der Emissionen gelten die Emissionsgrenzwerte als eingehalten, wenn innerhalb des Kalenderjahres: a) keiner der Tagesmittelwerte den Emissionsgrenzwert überschreitet; b) 97 % aller Stundenmittelwerte das 1,2-fache des Grenzwertes nicht überschreiten; und c) keiner der Stundenmittelwerte das Zweifache des Grenzwertes überschreitet. 6) Die Emissionen während der An- und Abfahrzeiten der Anlage werden unter Berücksichtigung der besonderen Umstände beurteilt. 7) Die massgebenden Bestimmungen des EWR-Rechts, insbesondere der Richtlinie 2010/75/EU, finden ergänzend Anwendung.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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