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Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung

Luzern · 897n · decree

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Contents: 3 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3

3 provisions

§ 1

1 Es wird ein Sonderkredit von 20 Millionen Franken bewilligt, um a. den Bau von preisgünstigen Wohnungen zu fördern, b. die Erneuerung bestehender Wohnungen zu unterstützen, c. den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum zu fördern, d. den Erwerb und die Erschliessung von Land für den Wohnungsbau zu fördern.

§ 2

1 Diese Aufwendungen sind dem Konto 62.00.2.905 zu belasten.

§ 3

1 Das Dekret ist zu veröffentlichen. Es unterliegt dem fakultativen Referendum3. 1 SRL Nr. 897 2 GR 1986 153 3 Dieses Dekret wurde am 28. Juni 1986 im Kantonsblatt veröffentlicht (K 1986 867). Die Referendumsfrist lief am 27. August 1986 unbenützt ab. * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 1986 129 2 Nr. 897n Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass 24.06.1986 31.08.1986 Erstfassung G 1986 129 Nr. 897n 3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G 24.06.1986 31.08.1986 Erlass Erstfassung G 1986 129

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