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Vertrag über die staatskirchenrechtliche Stellung von in Oberegg wohnhaften Angehörigen der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten

Appenzell Innerrhoden · 180.302 · other

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Contents: 3 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3

3 provisions

Art. 1

1 Die Evangelischen mit Wohnsitz im Gebiet Kapf gemäss Karte im Anhang sind vollberechtigte und in allen Rechten und Pflichten stehende Mitglieder der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten.

Art. 2

1 Von den Evangelischen mit Wohnsitz im Gebiet Kapf erhebt der Kanton Appenzell I.Rh. nach innerrhodischem Recht die Kirchensteuer und überweist den Betrag der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten. 2 Die Höhe der Steuer orientiert sich nach dem, was von einem st.gallischen Kirchenmitglied der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten bei gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen bezahlt werden müsste. 3 Der Steuerfuss wird auf der Grundlage der Innerrhoder Steuerverhältnisse und des Steuerfusses für die st.gallischen Kirchenmitglieder durch die Vorsteherschaft der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten festgelegt. Er bedarf der Genehmigung durch die Steuerverwaltung des Kantons Appenzell I.Rh.

Art. 3

1 Der Vertrag tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses 180.302 Kanton Appenzell Innerrhoden Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation 05.12.2016 01.01.2017 Erlass Erstfassung - Kanton Appenzell Innerrhoden 180.302 Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation Erlass 05.12.2016 01.01.2017 Erstfassung - Altstätten § zz zz zz zz 0 250 500 750 1'000125 Meter Zugehörigkeit zur Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Altstätten Anhang

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