Propose a change

Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden einerseits und der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees anderseits über die finanzielle Wiederaufrichtung dieser Unternehmung auf Grund des Bundesgesetzes über die Hilfeleistung an private Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen vom 6. April 1939

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7

Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde Die DGV ist Verpflichtet, dem Amt für Verkehr jederzeit Einsicht in die Geschäftsbücher zu gewähren oder über die finanzielle Lage der Unternehmung Auskunft zu erteilen. Sie hat dem Amt für Verkehr alljährlich, spätestens aber auf Anfang des Geschäftsjahres, einen Bau- und Betriebsvoranschlag einzureichen. Grössere Betriebsausgaben, die über die normalen Bedürfnisse des Unterhalts hinausgehen, sowie bedeutendere Bauten und Anschaffungen, die einen Wert von Fr. 50 000.- übersteigen, und finanzielle Beteiligungen jeder Art an andern Unternehmungen bedürfen der Zustimmung des Amtes für Verkehr. Die Rechnungen mit Bilanz sind alljährlich auf den 31. Dezember abzuschliessen und dem Eidgenössischen Amt für Verkehr bis zu dem auf das Rechnungsjahr folgenden 1. Mai zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Die Rechnungsausweise der Gesellschaft sind nach den vom Eidgenössischen Amt für Verkehr erteilten Weisungen zu erstellen.

Your change, as a redline

Art. 7

Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde Die DGV ist Verpflichtet, dem Amt für Verkehr jederzeit Einsicht in die Geschäftsbücher zu gewähren oder über die finanzielle Lage der Unternehmung Auskunft zu erteilen. Sie hat dem Amt für Verkehr alljährlich, spätestens aber auf Anfang des Geschäftsjahres, einen Bau- und Betriebsvoranschlag einzureichen. Grössere Betriebsausgaben, die über die normalen Bedürfnisse des Unterhalts hinausgehen, sowie bedeutendere Bauten und Anschaffungen, die einen Wert von Fr. 50 000.- übersteigen, und finanzielle Beteiligungen jeder Art an andern Unternehmungen bedürfen der Zustimmung des Amtes für Verkehr. Die Rechnungen mit Bilanz sind alljährlich auf den 31. Dezember abzuschliessen und dem Eidgenössischen Amt für Verkehr bis zu dem auf das Rechnungsjahr folgenden 1. Mai zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Die Rechnungsausweise der Gesellschaft sind nach den vom Eidgenössischen Amt für Verkehr erteilten Weisungen zu erstellen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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