Propose a change

Friedhof- und Bestattungsreglement der Stadt Schaffhausen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 29 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 27. Juni 2023) 10

1 Für die Beisetzung der Urnen oder der Asche im Waldfriedhof bestehen folgende Möglichkeiten. Die Ruhefristen für die einzelnen Gräber sind nicht verlängerbar. Ausnahmen von dieser Regel sind bei der Grabart explizit aufgeführt: 3) a) Urnenreihengrab: Ruhefrist 25 Jahre, Ausmasse 100 x 150 cm; b) Doppelreihengrab : Ruhefrist 40 Jahre, Abmessung 200 x 200 cm; c) Familiengrab: Ruhefrist 40 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit, Abmessung 300 x 300 cm. Die Lage des Familiengrabes kann aus den dafür bezeichneten Stellen ausgewählt werden. Die Abgabe dieser Grabstätten wird durch einen Vertrag geregelt. d) Urnenhalle: Bei Einzelnischen: Ruhefrist 15 Jahre; Bei Doppelnischen: Ruhefrist Erstbestattung 15 Jahre. Bei einer Zweitbestattung innerhalb der Ruhefirst der Erstbestattung gilt für die ganze Nische ab der Zweitbestattung eine Ruhefrist von 15 Jahren. Der Anspruch auf eine Zweitbestattung verfällt, wenn diese nicht innerhalb der Ruhefrist der Erstbestattung erfolgt. 3) e) Urnennischenanlage: Bei Einzelnischen: Ruhefrist 15 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit um max. 10 Jahre; Bei Doppelnischen: Ruhefrist Erstbestattung 15 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit um max. 10 Jahre. Bei einer Zweitbestattung innerhalb der Ruhefrist der Erstbestattung gilt für die ganze Nische ab der Zweitbestattung eine Ruhefrist von 15 Jahren, mit Verlängerungsmöglichkeit um max. 10 Jahre. Der Anspruch auf eine Zweitbestattung verfällt, wenn diese nicht innerhalb der Ruhefrist der Erstbestattung erfolgt. 3) f) Urnengrabstätte: Urnenbeisetzung im Waldboden mit Gemeinschafts-Namensplatte, Ruhefrist mindestens 25 Jahre, Namensnennung mindestens 15 Jahre; 3) g) Gemeinschaftsgrab: Asche wird in Gruft beigesetzt. Keine Namensnennung Beisetzung Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 27. Juni 2023) 11 h) Gartengrab3) / Waldwiesengrab4): Urnenbeisetzung im Waldboden. Grabanlage gärtnerisch gestaltet als Gemeinschaftsgrab mit Namensnennung Ruhefrist mindestens 25 Jahre, Namensnennung und Schmuckbepflanzung mindestens 15 Jahre. 2 Die einheitliche Beschriftung der Namensplatten der Urnenhalle, der Urnennischenanlage und Urnengrabstätte und Gartengrab/ Waldwiesengrab4) wird von der Friedhofverwaltung veranlasst und

Your change, as a redline

Art. 29 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 27. Juni 2023) 10

1 Für die Beisetzung der Urnen oder der Asche im Waldfriedhof bestehen folgende Möglichkeiten. Die Ruhefristen für die einzelnen Gräber sind nicht verlängerbar. Ausnahmen von dieser Regel sind bei der Grabart explizit aufgeführt: 3) a) Urnenreihengrab: Ruhefrist 25 Jahre, Ausmasse 100 x 150 cm; b) Doppelreihengrab : Ruhefrist 40 Jahre, Abmessung 200 x 200 cm; c) Familiengrab: Ruhefrist 40 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit, Abmessung 300 x 300 cm. Die Lage des Familiengrabes kann aus den dafür bezeichneten Stellen ausgewählt werden. Die Abgabe dieser Grabstätten wird durch einen Vertrag geregelt. d) Urnenhalle: Bei Einzelnischen: Ruhefrist 15 Jahre; Bei Doppelnischen: Ruhefrist Erstbestattung 15 Jahre. Bei einer Zweitbestattung innerhalb der Ruhefirst der Erstbestattung gilt für die ganze Nische ab der Zweitbestattung eine Ruhefrist von 15 Jahren. Der Anspruch auf eine Zweitbestattung verfällt, wenn diese nicht innerhalb der Ruhefrist der Erstbestattung erfolgt. 3) e) Urnennischenanlage: Bei Einzelnischen: Ruhefrist 15 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit um max. 10 Jahre; Bei Doppelnischen: Ruhefrist Erstbestattung 15 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit um max. 10 Jahre. Bei einer Zweitbestattung innerhalb der Ruhefrist der Erstbestattung gilt für die ganze Nische ab der Zweitbestattung eine Ruhefrist von 15 Jahren, mit Verlängerungsmöglichkeit um max. 10 Jahre. Der Anspruch auf eine Zweitbestattung verfällt, wenn diese nicht innerhalb der Ruhefrist der Erstbestattung erfolgt. 3) f) Urnengrabstätte: Urnenbeisetzung im Waldboden mit Gemeinschafts-Namensplatte, Ruhefrist mindestens 25 Jahre, Namensnennung mindestens 15 Jahre; 3) g) Gemeinschaftsgrab: Asche wird in Gruft beigesetzt. Keine Namensnennung Beisetzung Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 27. Juni 2023) 11 h) Gartengrab3) / Waldwiesengrab4): Urnenbeisetzung im Waldboden. Grabanlage gärtnerisch gestaltet als Gemeinschaftsgrab mit Namensnennung Ruhefrist mindestens 25 Jahre, Namensnennung und Schmuckbepflanzung mindestens 15 Jahre. 2 Die einheitliche Beschriftung der Namensplatten der Urnenhalle, der Urnennischenanlage und Urnengrabstätte und Gartengrab/ Waldwiesengrab4) wird von der Friedhofverwaltung veranlasst und

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
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