Friedhof- und Bestattungsreglement der Stadt Schaffhausen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 44
1 Gestattet ist jeder sich den örtlichen Verhältnissen anpassende Schmuck mit Gruppenpflanzen, Topfpflanzen, Schnittblumen sowie Stauden und Kleingehölze. 2 Nicht zugelassen sind Gewächse, die den Charakter des Waldfriedhofes stören, wie buntlaubige exotische Gehölze sowie Pflanzen, die die Reihengrabsteine überragen. Ebenso nicht zugelassen sind Pflanzen, die als invasiv gelten und auf der Schwarzen Liste der Infoflora Schweiz aufgeführt sind. 3) 3 Nicht erlaubt ist das Aufstellen von Kränzen aus Blech, Kunststoff und sonstigen unpassenden Materialien sowie übermässige Grab Accessoires. 4 Der vegetative Charakter der Grabfläche muss überwiegen. Flächige Steinabdeckungen sind nicht gestattet. 3) 5 Der Einsatz von Herbiziden ist verboten. 3) 6 Gemeinschaftsgrabanlagen sind Grabanlagen die durch ihre besondere Gestaltung den Bestattungsort prägen. An diesen Grabanlagen ist kein individueller Grabschmuck durch Hinterbliebene erlaubt. Die Friedhofsverwaltung ist besorgt, dass die Anlagen einen schönen, ihrem Charakter entsprechenden Eindruck machen. 3) 7 Bei der Urnen-Nischenanlage stellt die Friedhofsverwaltung spezielle Pflanzgefässe zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende
Art. 44
1 Gestattet ist jeder sich den örtlichen Verhältnissen anpassende Schmuck mit Gruppenpflanzen, Topfpflanzen, Schnittblumen sowie Stauden und Kleingehölze. 2 Nicht zugelassen sind Gewächse, die den Charakter des Waldfriedhofes stören, wie buntlaubige exotische Gehölze sowie Pflanzen, die die Reihengrabsteine überragen. Ebenso nicht zugelassen sind Pflanzen, die als invasiv gelten und auf der Schwarzen Liste der Infoflora Schweiz aufgeführt sind. 3) 3 Nicht erlaubt ist das Aufstellen von Kränzen aus Blech, Kunststoff und sonstigen unpassenden Materialien sowie übermässige Grab Accessoires. 4 Der vegetative Charakter der Grabfläche muss überwiegen. Flächige Steinabdeckungen sind nicht gestattet. 3) 5 Der Einsatz von Herbiziden ist verboten. 3) 6 Gemeinschaftsgrabanlagen sind Grabanlagen die durch ihre besondere Gestaltung den Bestattungsort prägen. An diesen Grabanlagen ist kein individueller Grabschmuck durch Hinterbliebene erlaubt. Die Friedhofsverwaltung ist besorgt, dass die Anlagen einen schönen, ihrem Charakter entsprechenden Eindruck machen. 3) 7 Bei der Urnen-Nischenanlage stellt die Friedhofsverwaltung spezielle Pflanzgefässe zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.