Verordnung über das Förderprogramm Energieeffizienz (VFE)
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Change 1
Art. 18
Diese Verordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft. Thun, 9. Juni 2023 Namens des Gemeinderats Der Stadtpräsident: Lanz Der Stadtschreiber: Huwyler Müller Fachbeirat Energieeffizienz 1. Zusammensetzung 2. Aufgaben 3. Organisation 4. Entschädigung Inkrafttreten 1 742.2 Anhang: Fördertatbestände und Förderbeiträge Fördertatbestand Förderbeitrag Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) plus (oder Grobanalyse) 50 % des vom Kanton nicht bezahlten Anteils. Maximal CHF 500.00 für ein Ein-/Zweifamilienhaus. Maximal CHF 1'000.00 für ein Mehrfamilienhaus und Zweckbauten (Kategorie III-VI). Energieeffizienz Gewerbe und Industrie Förderung von Beratung und Dienstleistungen im Energiebereich durch externe Fachpersonen oder Energieeffizienzprogramme und Energieanalysen in Unternehmen. 50 % der Gesamtkosten, maximal CHF 20'000.00. Eine allfällige Förderung durch Dritte wird bei der Bestimmung des hiesigen Förderbeitrags abgezogen. Aktionen Abhängig von der Aktion. Gebäudesanierungen1 Keine Doppelförderung mit kantonalem Förderprogramm, das heisst Förderungen nur für Sanierungen, welche keine kantonalen Förderbeiträge für die Gebäudesanierung erhalten. - Fensterersatz: CHF 70.00/m2 Mauerlichtmass. - Wand/Dach/Boden, Dämmung gegen aussen: CHF 40.00/m2 gedämmte Fläche. - Wand/Dach/Boden, Dämmung gegen unbeheizte Räume: CHF 15.00/m2 gedämmte Fläche. - Mindestförderung CHF 1'000.00; maximal CHF 20'000.00. Thermische Solaranlage CHF 300.00/kW thermisch, maximal CHF 10'000.00. 1 Fassung vom 22.01.2025 2 742.2 Nur für bestehende Gebäude, keine Förderung von Anlagen bei Neubauten. Heizungsersatz1 Gefördert wird der Ersatz von fossilen oder elektrischen Heizungen. Die räumliche Energieplanung bildet die Basis des Heizungsersatzes und des zu priorisierenden Energieträgers. Gefördert wird der Heizungsersatz in folgender priorisierter Reihenfolge. 1. Anschluss an einen Wärmeverbund mit erneuerbarer Energie: Förderbeitrag CHF 4'000.-; ab 40 kWth CHF 100.-/kWth, maximal CHF 10'000.00. Anschluss an das Fernwärmenetz ab KVA Thun: 40 % der einmaligen Anschlusskosten (Anschlussgebühr) nach Abzug aller Subventionen und Beiträge Dritter. Maximalbeitrag pro Anschluss CHF 30'000.00. 2. Grund-/Oberflächenwasser- oder Erdsonden-Wärmepumpen: Förderbeitrag CHF 2'000.00; ab 10 kWth CHF 200.00/kWth, maximal CHF 20'000.00. Es erfolgt keine Doppelförderung mit der Klimaprämie Energie Zukunft Schweiz. Machbarkeitsstudie Grund- und Oberflächenwassernutzung und Probebohrungen Grundwasser1 75 % bis maximal CHF 10'000.- an Machbarkeitsstudien für die Grund- und Oberflächenwassernutzung. Ein allfälliger Förderbetrag durch Dritte wird bei der Bestimmung des hiesigen Förderbetrags abgezogen. Zusätzlich Risikobeitrag an Grundwasser-Probebohrungen bei erfolgloser Bohrung: Maximal CHF 30'000.00 für die Bohrkosten, abzüglich eines Bauherrenbeitrages von CHF 2'000.00. Wärmeerzeugungskonzepte bei Objekten im Bauinventar2 50 % bis maximal CHF 10'000.00 an Wärmeerzeugungskonzepte bei Bauten im Perimeter der Altstadt und bei Objekten im Bauinventar des Kantons Bern. Winteroptimierte Photovoltaik-Anlagen (Neigung > 60°) CHF 300.00/kWp für angebaute Anlagen und Anlagen an Bauten und Infrastrukturen. CHF 1'000.00/kWp für integrierte Fassadenanlagen. Mindestbetrag CHF 1'000.00; maximal CHF 30'000.00. 1 Fassung vom 22.01.2025 2 Eingefügt am 22.01.2025 3 742.2 Photovoltaik-Dachbelegung CHF 200.00/kWp, Mindestförderung CHF 1'000.00; maximal CHF 10'000.00. Basisinstallation für Ladeinfrastruktur E-Mobilität1 Beitrag an die Kosten für Basisinstallationen: 1. Für Parkplätze mit privater Nutzung: Förderung ab 3 Parkplätzen in Einstellhallen oder im Aussenbereich: CHF 200.00 pro erschlossenem Parkplatz. Bis 50 % der Investitionskosten, maximal CHF 7'500.00. 2. Für Parkplätze mit öffentlichem Zugang: Förderung ab 3 Parkplätzen in Einstellhallen oder im Aussenbereich: CHF 500.00 pro erschlossenem Parkplatz. Bis 50 % der Investitionskosten, maximal CHF 7'500.00. Bidirektionale DC-Ladestationen2 50 % des vom Kanton geförderten Beitrags. Innovative Projekte Bis 35 % der Projektkosten, maximal CHF 150'000.00. Die detaillierten Bedingungen an die Gesuchseingabe werden in der Weisung Förderprogramm Energieeffizienz geregelt. 1 Fassung vom 22.01.2025 2 Eingefügt am 22.01.2025
Art. 18
Diese Verordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft. Thun, 9. Juni 2023 Namens des Gemeinderats Der Stadtpräsident: Lanz Der Stadtschreiber: Huwyler Müller Fachbeirat Energieeffizienz 1. Zusammensetzung 2. Aufgaben 3. Organisation 4. Entschädigung Inkrafttreten 1 742.2 Anhang: Fördertatbestände und Förderbeiträge Fördertatbestand Förderbeitrag Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) plus (oder Grobanalyse) 50 % des vom Kanton nicht bezahlten Anteils. Maximal CHF 500.00 für ein Ein-/Zweifamilienhaus. Maximal CHF 1'000.00 für ein Mehrfamilienhaus und Zweckbauten (Kategorie III-VI). Energieeffizienz Gewerbe und Industrie Förderung von Beratung und Dienstleistungen im Energiebereich durch externe Fachpersonen oder Energieeffizienzprogramme und Energieanalysen in Unternehmen. 50 % der Gesamtkosten, maximal CHF 20'000.00. Eine allfällige Förderung durch Dritte wird bei der Bestimmung des hiesigen Förderbeitrags abgezogen. Aktionen Abhängig von der Aktion. Gebäudesanierungen1 Keine Doppelförderung mit kantonalem Förderprogramm, das heisst Förderungen nur für Sanierungen, welche keine kantonalen Förderbeiträge für die Gebäudesanierung erhalten. - Fensterersatz: CHF 70.00/m2 Mauerlichtmass. - Wand/Dach/Boden, Dämmung gegen aussen: CHF 40.00/m2 gedämmte Fläche. - Wand/Dach/Boden, Dämmung gegen unbeheizte Räume: CHF 15.00/m2 gedämmte Fläche. - Mindestförderung CHF 1'000.00; maximal CHF 20'000.00. Thermische Solaranlage CHF 300.00/kW thermisch, maximal CHF 10'000.00. 1 Fassung vom 22.01.2025 2 742.2 Nur für bestehende Gebäude, keine Förderung von Anlagen bei Neubauten. Heizungsersatz1 Gefördert wird der Ersatz von fossilen oder elektrischen Heizungen. Die räumliche Energieplanung bildet die Basis des Heizungsersatzes und des zu priorisierenden Energieträgers. Gefördert wird der Heizungsersatz in folgender priorisierter Reihenfolge. 1. Anschluss an einen Wärmeverbund mit erneuerbarer Energie: Förderbeitrag CHF 4'000.-; ab 40 kWth CHF 100.-/kWth, maximal CHF 10'000.00. Anschluss an das Fernwärmenetz ab KVA Thun: 40 % der einmaligen Anschlusskosten (Anschlussgebühr) nach Abzug aller Subventionen und Beiträge Dritter. Maximalbeitrag pro Anschluss CHF 30'000.00. 2. Grund-/Oberflächenwasser- oder Erdsonden-Wärmepumpen: Förderbeitrag CHF 2'000.00; ab 10 kWth CHF 200.00/kWth, maximal CHF 20'000.00. Es erfolgt keine Doppelförderung mit der Klimaprämie Energie Zukunft Schweiz. Machbarkeitsstudie Grund- und Oberflächenwassernutzung und Probebohrungen Grundwasser1 75 % bis maximal CHF 10'000.- an Machbarkeitsstudien für die Grund- und Oberflächenwassernutzung. Ein allfälliger Förderbetrag durch Dritte wird bei der Bestimmung des hiesigen Förderbetrags abgezogen. Zusätzlich Risikobeitrag an Grundwasser-Probebohrungen bei erfolgloser Bohrung: Maximal CHF 30'000.00 für die Bohrkosten, abzüglich eines Bauherrenbeitrages von CHF 2'000.00. Wärmeerzeugungskonzepte bei Objekten im Bauinventar2 50 % bis maximal CHF 10'000.00 an Wärmeerzeugungskonzepte bei Bauten im Perimeter der Altstadt und bei Objekten im Bauinventar des Kantons Bern. Winteroptimierte Photovoltaik-Anlagen (Neigung > 60°) CHF 300.00/kWp für angebaute Anlagen und Anlagen an Bauten und Infrastrukturen. CHF 1'000.00/kWp für integrierte Fassadenanlagen. Mindestbetrag CHF 1'000.00; maximal CHF 30'000.00. 1 Fassung vom 22.01.2025 2 Eingefügt am 22.01.2025 3 742.2 Photovoltaik-Dachbelegung CHF 200.00/kWp, Mindestförderung CHF 1'000.00; maximal CHF 10'000.00. Basisinstallation für Ladeinfrastruktur E-Mobilität1 Beitrag an die Kosten für Basisinstallationen: 1. Für Parkplätze mit privater Nutzung: Förderung ab 3 Parkplätzen in Einstellhallen oder im Aussenbereich: CHF 200.00 pro erschlossenem Parkplatz. Bis 50 % der Investitionskosten, maximal CHF 7'500.00. 2. Für Parkplätze mit öffentlichem Zugang: Förderung ab 3 Parkplätzen in Einstellhallen oder im Aussenbereich: CHF 500.00 pro erschlossenem Parkplatz. Bis 50 % der Investitionskosten, maximal CHF 7'500.00. Bidirektionale DC-Ladestationen2 50 % des vom Kanton geförderten Beitrags. Innovative Projekte Bis 35 % der Projektkosten, maximal CHF 150'000.00. Die detaillierten Bedingungen an die Gesuchseingabe werden in der Weisung Förderprogramm Energieeffizienz geregelt. 1 Fassung vom 22.01.2025 2 Eingefügt am 22.01.2025
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.