Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Westschweiz
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Change 1
Art. 18
Aufhebung 1 Mit dem Inkrafttreten dieses Konkordats wird das Konkordat vom 10. Oktober 1988 über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Westschweiz aufgehoben. A1 Anhang 1 A1.1 Zum Gebührentarif für Hilfeleistungen im Rahmen des Konkordats A1.1.1 In Anwendung von Artikel 13 des Konkordats vom 3. April 2014 über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Westschweiz setzt die Konkordatsbehörde folgenden Gebührentarif fest: Art. A1-1 1 Wer als Hilfeleistung im Rahmen des Konkordats Polizeikräfte zur Verfügung stellt, hat Anspruch auf folgende Vergütungen: a) für jedes Mitglied der Polizei eine Tagesentschädigung in der Höhe von 100 Franken ab dem Austritt und bis zur Wiedereingliederung in das Stammkorps. Angebrochene Tage werden als ganze Tage verrechnet; b) für die Benützung von Motorfahrzeugen eine Kilometerentschädigung von 0.70 Franken/km für leichte Fahrzeuge und 1 Franken/km für schwere Fahrzeuge. Art. A1-2 1 Zusätzlich zu den Entschädigungen nach Artikel 1 können folgende Kosten verrechnet werden: a) Verpflegungs- und Unterkunftskosten für die Polizeimitglieder; b) Kosten für die Benützung von Material und Reparaturkosten. Art. A1-3 1 Über die Verrechnung von Kosten, die nicht in diesem Gebührentarif geregelt sind, entscheidet die Konkordatsbehörde. Art. A1-4 1 Dieser Gebührentarif tritt mit dem Konkordat in Kraft. A2 Anhang 2 A2-1 Zur Verrechnung von Kosten für Erstermittlungen im Rahmen von kriminalpolizeilichen Untersuchungen zu schweren, wichtigen und/oder komplexen Fällen Art. A2-1 Ausgangslage 1 1 Kanton A hat den Entführungsalarm ausgelöst. Da der Kanton für die erste Ermittlungsphase nicht über genügend Kräfte verfügt, hat er die Hilfe der anderen Kantone im Rahmen des Westschweizer Konkordats angefordert. Er hat während 5 Tagen die Unterstützung von 50 Personen mit 25 Dienstfahrzeugen erhalten, die jeweils 600 km zurückgelegt haben. Verrechnung: a) Entschädigung für die Polizeimitglieder 25'000.- b) Entschädigung für die Dienstfahrzeuge 10'500.- c) Verpflegungs- und Unterkunftskosten (Fr. 150.-) 37'500.- d) Gesamttotal 73'000.- Art. A2-2 Ausgangssituation 2 1 Infolge von 3 Fällen von qualifiziertem Raub an einem Tag hat der Kanton A, der nicht über genügend Kräfte für die Erstermittlung verfügt, die Hilfe der anderen Kantone im Rahmen des Westschweizer Konkordats angefordert. Er hat während 3 Tagen die Unterstützung von 20 Personen mit 10 Dienstfahrzeugen erhalten, die jeweils 300 km zurückgelegt haben. Verrechnung: a) Entschädigung für die Polizeimitglieder 6'000.- b) Entschädigung für die Dienstfahrzeuge 2'100.- c) Verpflegungs- und Unterkunftskosten (Fr. 150.-) 9'000.- d) Gesamttotal 17'100.- Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 03.04.2014 01.01.2016 Erlass Erstfassung BO/Abl. 41/2015, 6/2016 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 03.04.2014 01.01.2016 Erstfassung BO/Abl. 41/2015, 6/2016
Art. 18
Aufhebung 1 Mit dem Inkrafttreten dieses Konkordats wird das Konkordat vom 10. Oktober 1988 über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Westschweiz aufgehoben. A1 Anhang 1 A1.1 Zum Gebührentarif für Hilfeleistungen im Rahmen des Konkordats A1.1.1 In Anwendung von Artikel 13 des Konkordats vom 3. April 2014 über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Westschweiz setzt die Konkordatsbehörde folgenden Gebührentarif fest: Art. A1-1 1 Wer als Hilfeleistung im Rahmen des Konkordats Polizeikräfte zur Verfügung stellt, hat Anspruch auf folgende Vergütungen: a) für jedes Mitglied der Polizei eine Tagesentschädigung in der Höhe von 100 Franken ab dem Austritt und bis zur Wiedereingliederung in das Stammkorps. Angebrochene Tage werden als ganze Tage verrechnet; b) für die Benützung von Motorfahrzeugen eine Kilometerentschädigung von 0.70 Franken/km für leichte Fahrzeuge und 1 Franken/km für schwere Fahrzeuge. Art. A1-2 1 Zusätzlich zu den Entschädigungen nach Artikel 1 können folgende Kosten verrechnet werden: a) Verpflegungs- und Unterkunftskosten für die Polizeimitglieder; b) Kosten für die Benützung von Material und Reparaturkosten. Art. A1-3 1 Über die Verrechnung von Kosten, die nicht in diesem Gebührentarif geregelt sind, entscheidet die Konkordatsbehörde. Art. A1-4 1 Dieser Gebührentarif tritt mit dem Konkordat in Kraft. A2 Anhang 2 A2-1 Zur Verrechnung von Kosten für Erstermittlungen im Rahmen von kriminalpolizeilichen Untersuchungen zu schweren, wichtigen und/oder komplexen Fällen Art. A2-1 Ausgangslage 1 1 Kanton A hat den Entführungsalarm ausgelöst. Da der Kanton für die erste Ermittlungsphase nicht über genügend Kräfte verfügt, hat er die Hilfe der anderen Kantone im Rahmen des Westschweizer Konkordats angefordert. Er hat während 5 Tagen die Unterstützung von 50 Personen mit 25 Dienstfahrzeugen erhalten, die jeweils 600 km zurückgelegt haben. Verrechnung: a) Entschädigung für die Polizeimitglieder 25'000.- b) Entschädigung für die Dienstfahrzeuge 10'500.- c) Verpflegungs- und Unterkunftskosten (Fr. 150.-) 37'500.- d) Gesamttotal 73'000.- Art. A2-2 Ausgangssituation 2 1 Infolge von 3 Fällen von qualifiziertem Raub an einem Tag hat der Kanton A, der nicht über genügend Kräfte für die Erstermittlung verfügt, die Hilfe der anderen Kantone im Rahmen des Westschweizer Konkordats angefordert. Er hat während 3 Tagen die Unterstützung von 20 Personen mit 10 Dienstfahrzeugen erhalten, die jeweils 300 km zurückgelegt haben. Verrechnung: a) Entschädigung für die Polizeimitglieder 6'000.- b) Entschädigung für die Dienstfahrzeuge 2'100.- c) Verpflegungs- und Unterkunftskosten (Fr. 150.-) 9'000.- d) Gesamttotal 17'100.- Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 03.04.2014 01.01.2016 Erlass Erstfassung BO/Abl. 41/2015, 6/2016 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 03.04.2014 01.01.2016 Erstfassung BO/Abl. 41/2015, 6/2016
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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