Propose a change

Organisationsverordnung (OVO)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 12

1 Für jede Körperschaft und Organisation, in welche die Stadt eine Vertretung entsendet, ist diejenige Abteilung verantwortlich, zu deren Produktegruppe sie gehört. 2 Die verantwortliche Abteilung a unterbreitet rechtzeitig Wahlvorschläge im Sinne von Art. 11, b stellt die Information zwischen der Vertretung und dem Gemeinderat sicher, c informiert die Vertreter und Vertreterinnen über ihre Rechte und Pflichten. 3 Art und Qualität der Massnahmen der verantwortlichen Abteilung richten sich nach der Bedeutung der Vertretungsmandate für die Stadt. Art. 12a5 1 Einladungen erfolgen entweder direkt an die verantwortliche Abteilung oder werden ihr von der Stadtkanzlei zu Bericht und Antrag zugewiesen. 2 Für folgende Institutionen gemäss Behördenverzeichnis ist vorgängig immer die Instruktion des Gemeinderates einzuholen:3 1 Fassung vom 24.3.2020 2 BSG 731.2-1 3 Fassung vom 10.12.2025 4 Fassung vom 7.12.2012 5 Eingefügt am 7.12.2012 Grundsätze für die Vertretung Verantwortliche Abteilung Instruktion bei Generalversammlungen der Organe 5 101.11 • ARA Thunersee • AVAG • Energie Thun AG • ERT - Entwicklungsraum Thun • Genossenschaft Stadion Lachen • Parkhaus Thun AG • Gemeindeverband Kulturförderung Region Thun • Thuner Amtsanzeiger • Thun-Thunersee Tourismus • Verein Asyl Berner Oberland • Verkehrsbetriebe STI • WIA - Wohnen im Alter AG • Regionale Verkehrskonferenz Oberland-West • KK Thun Betriebs AG 3 Für Versammlungen weiterer Körperschaften im Behördenverzeichnis ist dem Gemeinderat vorgängig nur zu beantragen: a die Nomination der Delegation, sofern diese nicht bereits bestimmt ist. b die Instruktion der Delegation zu Stimmverhalten sowie allfälligen Anträgen der Stadt, sofern es sich um Geschäfte von grösserer politischer, rechtlicher oder finanzieller Tragweite handelt. 4 Bei Versammlungen nicht im Behördenverzeichnis aufgeführter Körperschaften entscheidet die verantwortliche Abteilung über die nötigen Vorkehren und Instruktionen selbständig. 4a. Zuständigkeiten gemäss Gesetz vom 29. Mai 1911 betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG ZGB)1 bzw. Gesetz vom 6. Februar 1980 über Inkassohilfe und Bevorschussung

Your change, as a redline

Art. 12

1 Für jede Körperschaft und Organisation, in welche die Stadt eine Vertretung entsendet, ist diejenige Abteilung verantwortlich, zu deren Produktegruppe sie gehört. 2 Die verantwortliche Abteilung a unterbreitet rechtzeitig Wahlvorschläge im Sinne von Art. 11, b stellt die Information zwischen der Vertretung und dem Gemeinderat sicher, c informiert die Vertreter und Vertreterinnen über ihre Rechte und Pflichten. 3 Art und Qualität der Massnahmen der verantwortlichen Abteilung richten sich nach der Bedeutung der Vertretungsmandate für die Stadt. Art. 12a5 1 Einladungen erfolgen entweder direkt an die verantwortliche Abteilung oder werden ihr von der Stadtkanzlei zu Bericht und Antrag zugewiesen. 2 Für folgende Institutionen gemäss Behördenverzeichnis ist vorgängig immer die Instruktion des Gemeinderates einzuholen:3 1 Fassung vom 24.3.2020 2 BSG 731.2-1 3 Fassung vom 10.12.2025 4 Fassung vom 7.12.2012 5 Eingefügt am 7.12.2012 Grundsätze für die Vertretung Verantwortliche Abteilung Instruktion bei Generalversammlungen der Organe 5 101.11 • ARA Thunersee • AVAG • Energie Thun AG • ERT - Entwicklungsraum Thun • Genossenschaft Stadion Lachen • Parkhaus Thun AG • Gemeindeverband Kulturförderung Region Thun • Thuner Amtsanzeiger • Thun-Thunersee Tourismus • Verein Asyl Berner Oberland • Verkehrsbetriebe STI • WIA - Wohnen im Alter AG • Regionale Verkehrskonferenz Oberland-West • KK Thun Betriebs AG 3 Für Versammlungen weiterer Körperschaften im Behördenverzeichnis ist dem Gemeinderat vorgängig nur zu beantragen: a die Nomination der Delegation, sofern diese nicht bereits bestimmt ist. b die Instruktion der Delegation zu Stimmverhalten sowie allfälligen Anträgen der Stadt, sofern es sich um Geschäfte von grösserer politischer, rechtlicher oder finanzieller Tragweite handelt. 4 Bei Versammlungen nicht im Behördenverzeichnis aufgeführter Körperschaften entscheidet die verantwortliche Abteilung über die nötigen Vorkehren und Instruktionen selbständig. 4a. Zuständigkeiten gemäss Gesetz vom 29. Mai 1911 betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG ZGB)1 bzw. Gesetz vom 6. Februar 1980 über Inkassohilfe und Bevorschussung

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds