Verordnung über das Reklamewesen in der Stadt Schaffhausen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 1 Allgemeines
1 Das Anbringen von Aussenreklamen wie Reklameschildern, Lichtreklamen, Transparenten, Firmentafeln, Schaukästen, Aufschriften und Bemalungen sowie anderer Vorkehrungen zu Reklamezwecken bedarf einer Bewilligung der Stadtpolizei. 2 Der Bewilligungspflicht nicht unterstellt sind kleine Reklameschilder von Ärzten, Rechtsanwälten usw., die an die Hausfassaden angebracht werden, den öffentlichen Luftraum nicht beanspruchen und ein Flächenmass von 300 cm2 nicht übersteigen. 3 Gesuchen sind die notwendigen Erläuterungen und Zeichnungen mit Massangaben beizulegen. In besonderen Fällen können nachgefordert werden: a) Die massstäbliche Darstellung der ganzen Fassade eines Gebäudes oder eines andern Objektes, an dem die Reklame angebracht werden soll. b) Die massstäbliche Darstellung von Teilen der nachbarlichen Fassaden usw. Reklamewesen 400.7 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 2 c) Genügende und genaue Detailzeichnungen, die bei Licht-, Lichtreflexreklamen und Transparenten farbig zu halten sind.
Art. 1 Allgemeines
1 Das Anbringen von Aussenreklamen wie Reklameschildern, Lichtreklamen, Transparenten, Firmentafeln, Schaukästen, Aufschriften und Bemalungen sowie anderer Vorkehrungen zu Reklamezwecken bedarf einer Bewilligung der Stadtpolizei. 2 Der Bewilligungspflicht nicht unterstellt sind kleine Reklameschilder von Ärzten, Rechtsanwälten usw., die an die Hausfassaden angebracht werden, den öffentlichen Luftraum nicht beanspruchen und ein Flächenmass von 300 cm2 nicht übersteigen. 3 Gesuchen sind die notwendigen Erläuterungen und Zeichnungen mit Massangaben beizulegen. In besonderen Fällen können nachgefordert werden: a) Die massstäbliche Darstellung der ganzen Fassade eines Gebäudes oder eines andern Objektes, an dem die Reklame angebracht werden soll. b) Die massstäbliche Darstellung von Teilen der nachbarlichen Fassaden usw. Reklamewesen 400.7 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 2 c) Genügende und genaue Detailzeichnungen, die bei Licht-, Lichtreflexreklamen und Transparenten farbig zu halten sind.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.