844.1001 Errichtung der Stiftung «Wohnungs fürsorge für kinderreiche Familien der Stadt Zürich» Gemeindebeschluss vom 31. August 19241 1 Aus dem Rechnungsüberschuss des Jahres 1923 wird ein Betrag von Fr. 2 000 000 ausgeschieden zum Zwecke der Beschaffung verbilligter Wohnungen für wenig bemittelte kinderreiche Familien. 2 Von dieser Summe wird ein Betrag von Fr. 1 400 000 verwendet zur Errichtung einer öffentlichen Stiftung «Wohnungsfürsorge für kinderreiche Familien der Stadt Zürich». Der Zweck der Stiftung ist die Erstellung oder die Erwerbung von einfachen Wohnhäusern zur Vermietung von Wohnungen zu ermässigten Mietzinsen an wenig bemittelte kinderreiche Schweizerfamilien, die in der Stadt niedergelassen sind. Nicht in der Stadt verbürgerte Familien werden nur berücksichtigt, wenn sie seit mindestens fünf Jahren in der Stadt niedergelassen sind. Die Stiftung wird von einem Stiftungsrat verwaltet. Die Statuten2, die vom Grossen Stadtrat3 zu erlassen sind, ordnen das Nähere über die Erreichung des Stiftungszweckes und die Verwaltung der Stiftung an. 3 4 1 BS 2, 53. 2 Statuten der Stiftung «Wohnungsfürsorge für kinderreiche Familien der Stadt Zürich» vom 9. Juli 1924 (BS 2, 54). 3 Heute Gemeinderat. 4 Hinfällig durch Vollzug.
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Errichtung der Stiftung «Wohnungsfürsorge für kinderreiche Familien der Stadt Zürich»
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