Verordnung über die Erhebung der Zinsen für Darlehen des Bundes zum Bergarbeiterwohnungsbau
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 3 Begrenzung der Verzinsung
(1) Die Mehrbelastung aus der höheren Verzinsung ist auf Einwendungen des Darlehnsschuldners auf den Kappungsbetrag zu begrenzen, der sich aus den Rechtsvorschriften des Landes zur Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen ergibt. Ist der Darlehnsschuldner wohnungsberechtigt im Sinne des § 4 Abs. 1 Buchstabe a, b oder c des in § 1 bezeichneten Gesetzes, kommt es für die Begrenzung auf das Einkommen nicht an. Hat das Land keine entsprechenden Rechtsvorschriften erlassen, so hat die darlehnsverwaltende Stelle die Verzinsung auf Einwendungen des Darlehnsschuldners so zu begrenzen, daß die Mehrbelastung 70 Deutsche Mark im Monat nicht übersteigt; ist das Darlehen auch für eine zweite Wohnung in einem Eigenheim, einer Kleinsiedlung oder einem Kaufeigenheim bewilligt worden, erhöht sich die Kappungsgrenze auf 100 Deutsche Mark im Monat. (2) Die Einwendungen können nur innerhalb einer Ausschlußfrist von 4 Monaten nach dem Zugang der Mitteilung (§ 18b Abs. 3 des Wohnungsbindungsgesetzes) geltend gemacht werden. Hat das Land zum Zeitpunkt des Zuganges der Mitteilung keine Rechtsvorschrift nach Absatz 1 erlassen, können die Einwendungen nur innerhalb einer Ausschlußfrist von 4 Monaten nach dem Verkündungstage der Rechtsvorschrift geltend gemacht werden.
§ 3 Begrenzung der Verzinsung
(1) Die Mehrbelastung aus der höheren Verzinsung ist auf Einwendungen des Darlehnsschuldners auf den Kappungsbetrag zu begrenzen, der sich aus den Rechtsvorschriften des Landes zur Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen ergibt. Ist der Darlehnsschuldner wohnungsberechtigt im Sinne des § 4 Abs. 1 Buchstabe a, b oder c des in § 1 bezeichneten Gesetzes, kommt es für die Begrenzung auf das Einkommen nicht an. Hat das Land keine entsprechenden Rechtsvorschriften erlassen, so hat die darlehnsverwaltende Stelle die Verzinsung auf Einwendungen des Darlehnsschuldners so zu begrenzen, daß die Mehrbelastung 70 Deutsche Mark im Monat nicht übersteigt; ist das Darlehen auch für eine zweite Wohnung in einem Eigenheim, einer Kleinsiedlung oder einem Kaufeigenheim bewilligt worden, erhöht sich die Kappungsgrenze auf 100 Deutsche Mark im Monat. (2) Die Einwendungen können nur innerhalb einer Ausschlußfrist von 4 Monaten nach dem Zugang der Mitteilung (§ 18b Abs. 3 des Wohnungsbindungsgesetzes) geltend gemacht werden. Hat das Land zum Zeitpunkt des Zuganges der Mitteilung keine Rechtsvorschrift nach Absatz 1 erlassen, können die Einwendungen nur innerhalb einer Ausschlußfrist von 4 Monaten nach dem Verkündungstage der Rechtsvorschrift geltend gemacht werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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