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Verordnung über das Anstellungsverhältnis der Lehrpersonen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3

Lehrbewilligung 1 Die Lehrbewilligung wird vom Bildungs- und Kulturdepartement zuhanden der Anstellungsinstanz in allgemeiner Form für jene Fälle erteilt, in welchen die Anforderungen gemäss Art. 27 Abs. 1 und 2 des Bildungsgesetzes5) erfüllt sind. 2 Werden die Anforderungen gemäss Art. 27 Abs. 1 und 2 des Bildungsgesetzes an den Schulen der Einwohnergemeinde nicht erfüllt, so hat die Lehrperson unter Mitwirkung der Anstellungsinstanz an das Bildungs- und Kulturdepartement unaufgefordert ein Gesuch um Erteilung der befristeten Lehrbewilligung zu stellen. * 2a Werden die Anforderungen gemäss Art. 27 Abs. 1 und 2 des Bildungsgesetzes an den kantonalen Schulen nicht erfüllt, so wird mit dem Anstellungsvertrag eine befristete Lehrbewilligung erteilt. * 3 Mit der Erteilung der befristeten Lehrbewilligung ist die Auflage zu verbinden, innert angemessener Frist die Anforderungen gemäss Art. 27 Abs. 1 und 2 des Bildungsgesetzes zu erfüllen. 4 Ausnahmsweise kann die Lehrbewilligung erteilt werden, auch wenn die Anforderungen gemäss Art. 27 Abs. 2 des Bildungsgesetzes nicht erfüllt sind, jedoch der Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung oder einer langjährigen, erfolgreichen Lehrerfahrung mit entsprechender Weiterbildung erbracht wird. Art. 3a * Besoldetes Pensum der Lehrpersonen 1 Das besoldete Pensum der Lehrpersonen umfasst vier Bereiche: a. den beruflichen Auftrag; b. die Ressourcen für Klassenlehrpersonen; c. * die Ressourcen für besondere Aufgaben (z.B. Schulbetriebs- und Schulentwicklungspool); d. die Altersentlastung, Kompensation.

Your change, as a redline

Art. 3

Lehrbewilligung 1 Die Lehrbewilligung wird vom Bildungs- und Kulturdepartement zuhanden der Anstellungsinstanz in allgemeiner Form für jene Fälle erteilt, in welchen die Anforderungen gemäss Art. 27 Abs. 1 und 2 des Bildungsgesetzes5) erfüllt sind. 2 Werden die Anforderungen gemäss Art. 27 Abs. 1 und 2 des Bildungsgesetzes an den Schulen der Einwohnergemeinde nicht erfüllt, so hat die Lehrperson unter Mitwirkung der Anstellungsinstanz an das Bildungs- und Kulturdepartement unaufgefordert ein Gesuch um Erteilung der befristeten Lehrbewilligung zu stellen. * 2a Werden die Anforderungen gemäss Art. 27 Abs. 1 und 2 des Bildungsgesetzes an den kantonalen Schulen nicht erfüllt, so wird mit dem Anstellungsvertrag eine befristete Lehrbewilligung erteilt. * 3 Mit der Erteilung der befristeten Lehrbewilligung ist die Auflage zu verbinden, innert angemessener Frist die Anforderungen gemäss Art. 27 Abs. 1 und 2 des Bildungsgesetzes zu erfüllen. 4 Ausnahmsweise kann die Lehrbewilligung erteilt werden, auch wenn die Anforderungen gemäss Art. 27 Abs. 2 des Bildungsgesetzes nicht erfüllt sind, jedoch der Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung oder einer langjährigen, erfolgreichen Lehrerfahrung mit entsprechender Weiterbildung erbracht wird. Art. 3a * Besoldetes Pensum der Lehrpersonen 1 Das besoldete Pensum der Lehrpersonen umfasst vier Bereiche: a. den beruflichen Auftrag; b. die Ressourcen für Klassenlehrpersonen; c. * die Ressourcen für besondere Aufgaben (z.B. Schulbetriebs- und Schulentwicklungspool); d. die Altersentlastung, Kompensation.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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