Propose a change

Verordnung zum Bundesgesetz vom 13. Juni 1928 betreffend Massnahmen gegen die Tuberkulose

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6 Ausserrhodische Gesetzessammlung 816.11

Meldewesen 1 Als kantonale Meldestelle wird das Aktuariat der Sanitätskommission bezeichnet17). Den Meldepflichtigen, den Ärzten, Krankenhäusern und Fürsorgestellen werden die Meldeformulare mit den Briefumschlägen (Portofreiheit) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 2 Die Meldungen sind direkt oder durch die Fürsorgestellen an das Aktuariat der Sanitätskommission einzusenden. 3 Der kantonalen Meldestelle liegt ob: 1. die Führung des Registers der gemeldeten Fälle und der getroffenen Massnahmen sowie die Löschung der geheilten Fälle; 2. die wöchentliche Mitteilung der neuen Fälle an das eidg. Gesundheitsamt; 3. die Weitermeldung an ausserkantonale Meldestellen, eidgenössische Behörden und Fürsorgeinstitutionen; 4. die Meldung der direkt eingesandten neuen Fälle an die Fürsorgestellen, sofern eine Fürsorge notwendig erscheint. 4 Die Meldestellen haben Schweigepflicht zu beobachten. Für jede rechtzeitig eingereichte ärztliche Meldung wird vom Staat eine Entschädigung von 2 Franken ausgerichtet.

Your change, as a redline

Art. 6 Ausserrhodische Gesetzessammlung 816.11

Meldewesen 1 Als kantonale Meldestelle wird das Aktuariat der Sanitätskommission bezeichnet17). Den Meldepflichtigen, den Ärzten, Krankenhäusern und Fürsorgestellen werden die Meldeformulare mit den Briefumschlägen (Portofreiheit) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 2 Die Meldungen sind direkt oder durch die Fürsorgestellen an das Aktuariat der Sanitätskommission einzusenden. 3 Der kantonalen Meldestelle liegt ob: 1. die Führung des Registers der gemeldeten Fälle und der getroffenen Massnahmen sowie die Löschung der geheilten Fälle; 2. die wöchentliche Mitteilung der neuen Fälle an das eidg. Gesundheitsamt; 3. die Weitermeldung an ausserkantonale Meldestellen, eidgenössische Behörden und Fürsorgeinstitutionen; 4. die Meldung der direkt eingesandten neuen Fälle an die Fürsorgestellen, sofern eine Fürsorge notwendig erscheint. 4 Die Meldestellen haben Schweigepflicht zu beobachten. Für jede rechtzeitig eingereichte ärztliche Meldung wird vom Staat eine Entschädigung von 2 Franken ausgerichtet.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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