846.2001 Bezugsbedingungen und Zweckerhaltung für Kleinwohnungen im allgemeinen städtischen Alterswohnungsbau Gemeinderatsbeschluss vom 17. März 19711 Die in den Bestimmungen des Gemeinderates über die Förderung des Baues von Kleinwohnungen für Betagte mit mittleren Einkommen2 enthaltenen Bezugs- und Zweckerhaltungsvorschriften gelten auch bei städtischen Alterswohnungen, die für Angehörige des Mittelstandes bestimmt sind (allgemeiner Alterswohnungsbau). 1 BS 2, 68. 2 BS 2, 45.
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Bezugsbedingungen und Zweckerhaltung für Kleinwohnungen im allgemeinen städtischen Alterswohnungsbau Gemeinderatsbeschluss
Zürich (city) · 846.200 · decree
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