Law

Bezugsbedingungen und Zweckerhaltung für Kleinwohnungen im allgemeinen städtischen Alterswohnungsbau Gemeinderatsbeschluss

Zürich (city) · 846.200 · decree

Ask the law about thisMore laws of Zürich (city)For machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 1971-03-17, as the publisher states.

Copy read on 2026-10-24. The page it was read from

sha256 c6ee0c4807c14194a0abd1824b2f3802db0e9abd3065e1e3aa4bd5bbde66dfcf

1 provision

846.2001 Bezugsbedingungen und Zweckerhaltung für Kleinwohnungen im allgemeinen städtischen Alterswohnungsbau Gemeinderatsbeschluss vom 17. März 19711 Die in den Bestimmungen des Gemeinderates über die Förderung des Baues von Kleinwohnungen für Betagte mit mittleren Einkommen2 enthaltenen Bezugs- und Zweckerhaltungsvorschriften gelten auch bei städtischen Alterswohnungen, die für Angehörige des Mittelstandes bestimmt sind (allgemeiner Alterswohnungsbau). 1 BS 2, 68. 2 BS 2, 45.

← Find another law