Change 1 Article Choose an article Eingangsformel § 1 Geltungsbereich § 2 Bekanntmachung des Unternehmens § 3 Wahlvorstände § 4 Zusammensetzung des Unternehmenswahlvorstands § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands § 6 Mitteilungspflicht § 7 Geschäftsführung der Wahlvorstände § 8 Wählerliste § 9 Bekanntmachung über die Bildung der Wahlvorstände und die Wählerliste § 10 Änderungsverlangen § 11 Übersendung der Wählerliste § 12 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste § 13 Bekanntmachung § 14 Antrag auf Abstimmung § 15 Abstimmungsausschreiben § 16 Stimmabgabe § 17 Abstimmungsvorgang § 19 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe § 20 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe § 21 Öffentliche Stimmauszählung § 22 Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands § 23 Feststellung des Abstimmungsergebnisses, Abstimmungsniederschrift des Unternehmenswahlvorstands § 24 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses § 25 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer § 26 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen § 27 Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer § 28 Wahlvorschläge der Gewerkschaften § 29 Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder § 30 Bekanntmachung über die Abstimmung für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten § 31 Abstimmungsvorschläge der leitenden Angestellten § 32 Abstimmung der leitenden Angestellten § 33 Abstimmungsniederschrift § 34 Prüfung der Wahlvorschläge § 35 Ungültige Wahlvorschläge § 36 Nachfrist für Wahlvorschläge § 37 Bekanntmachung der Wahlvorschläge § 38 Anzuwendende Vorschriften § 39 Wahlausschreiben § 40 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 41 Öffentliche Stimmauszählung § 42 Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands § 43 Verteilung der Stimmenzahlen § 44 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 45 Öffentliche Stimmauszählung § 46 Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands § 47 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber § 48 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang § 49 Voraussetzungen § 50 Verfahren bei der Stimmabgabe § 50a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen § 50b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung § 50c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung § 51 Wahlniederschrift § 52 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten § 53 Aufbewahrung der Wahlakten § 54 Keine Wahl von Delegierten nach diesem Unterabschnitt, wenn in dem Unternehmen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden § 55 Delegierte, die zugleich für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen gewählt werden § 56 Errechnung der Zahl der Delegierten § 57 Zuordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu anderen Betrieben § 58 Mitteilungen des Unternehmenswahlvorstands § 59 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten § 60 Einreichung von Wahlvorschlägen § 61 Prüfung der Wahlvorschläge § 62 Ungültige Wahlvorschläge § 63 Nachfrist für Wahlvorschläge § 64 Bekanntmachung der Wahlvorschläge § 65 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 66 Öffentliche Stimmauszählung § 67 Ermittlung der Gewählten § 68 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang § 69 Voraussetzungen § 70 Verfahren bei der Stimmabgabe § 71 Wahlniederschrift § 72 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten § 73 Ausnahme § 74 Delegiertenversammlung § 75 Delegiertenliste § 76 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste § 77 Mitteilung an die Delegierten § 78 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 79 Öffentliche Stimmauszählung § 80 Verteilung der Stimmenzahlen § 81 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 82 Öffentliche Stimmauszählung § 83 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber § 84 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang § 84a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen § 84b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung § 84c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung § 85 Wahlniederschrift § 86 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten § 87 Aufbewahrung der Wahlakten § 88 Einleitung des Abberufungsverfahrens § 89 Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer § 90 Prüfung des Antrags auf Abberufung § 91 Anzuwendende Vorschriften § 92 Abberufungsausschreiben, Wählerliste § 93 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten § 94 Delegiertenliste § 95 Delegiertenversammlung, Mitteilung des Unternehmenswahlvorstands an die Delegierten § 96 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten § 97 Ersatzmitglieder § 98 Einleitung der Wahl § 99 Abstimmung über die Art der Wahl § 100 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen § 101 Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten § 102 Wahlausschreiben im Seebetrieb § 103 Stimmabgabe bei der Wahl der Aufsichtratsmitglieder der Arbeitnehmer § 104 Wahl der Delegierten § 105 Wahlausschreiben im Seebetrieb § 106 Stimmabgabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs § 107 Wahlniederschrift § 108 Gemeinsame Vorschrift § 109 Abberufungsausschreiben für den Seebetrieb, Wählerliste § 110 Stimmabgabe § 111 Unmittelbare Abstimmung, Wählerliste, Mitteilung an die Delegierten § 112 Abberufungsausschreiben im Seebetrieb § 113 Abstimmung, Mitteilung des Abstimmungsergebnisses § 113a Geschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen § 114 Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen § 115 Berechnung von Fristen § 116 Übergangsregelung § 117 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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§ 87 Aufbewahrung der Wahlakten
Der Unternehmenswahlvorstand und jeder Betriebswahlvorstand übergeben die Wahlakten dem Unternehmen. Das Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindestens für die Dauer von fünf Jahren auf.
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§ 87 Aufbewahrung der Wahlakten
Der Unternehmenswahlvorstand und jeder Betriebswahlvorstand übergeben die Wahlakten dem Unternehmen. Das Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindestens für die Dauer von fünf Jahren auf.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.