Übergangsverordnung zu Artikel 5a des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Abbruchprämie)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 4
Nicht anrechenbare Kosten 1 Abbruchkosten für verfügte Rückbauten von Bauten und Anlagen sowie für befristete Bauten und Anlagen gehen zu Lasten der Eigentümer oder Eigentümerinnen der Bauten und Anlagen. Dafür werden keine Abbruchprämien entrichtet. 2 Keine Abbruchprämien werden insbesondere entrichtet für: a) Abbrüche vor dem 1. Juli 2026; b) Abbrüche von Bauten und Anlagen ohne rechtskonforme Abbruchbewilligung; c) Abbrüche von Bauten und Anlagen der Einwohnergemeinden und des Kantons; d) Beseitigung von Abbau- und Deponieanlagen mit Rekultivierungspflicht; e) Beseitigung von unterirdischen Bauten und Anlagen mit vollständiger unversiegelter Überdeckung; f) Abbrüche von Bauten und Anlagen, die gestützt auf ein Enteignungsverfahren erfolgen; g) Bauten mit einer Fläche von weniger als 6 m²; h) Eigenleistungen sowie für Aufwendungen betreffend Gebühren, Gutachten und Entsorgungskonzepten; i) Aufwendungen für die Entsorgung von Spezialabfällen oder Altlasten (Art. 5a RPG2)). 3. Verfahren
§ 4
Nicht anrechenbare Kosten 1 Abbruchkosten für verfügte Rückbauten von Bauten und Anlagen sowie für befristete Bauten und Anlagen gehen zu Lasten der Eigentümer oder Eigentümerinnen der Bauten und Anlagen. Dafür werden keine Abbruchprämien entrichtet. 2 Keine Abbruchprämien werden insbesondere entrichtet für: a) Abbrüche vor dem 1. Juli 2026; b) Abbrüche von Bauten und Anlagen ohne rechtskonforme Abbruchbewilligung; c) Abbrüche von Bauten und Anlagen der Einwohnergemeinden und des Kantons; d) Beseitigung von Abbau- und Deponieanlagen mit Rekultivierungspflicht; e) Beseitigung von unterirdischen Bauten und Anlagen mit vollständiger unversiegelter Überdeckung; f) Abbrüche von Bauten und Anlagen, die gestützt auf ein Enteignungsverfahren erfolgen; g) Bauten mit einer Fläche von weniger als 6 m²; h) Eigenleistungen sowie für Aufwendungen betreffend Gebühren, Gutachten und Entsorgungskonzepten; i) Aufwendungen für die Entsorgung von Spezialabfällen oder Altlasten (Art. 5a RPG2)). 3. Verfahren
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.