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Gesetz über den Beitritt des Kantons Freiburg zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

Fribourg · 559.7 · statute

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Contents: 4 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4

4 provisions

Art. 1

1 Der Kanton Freiburg tritt dem Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (das Konkordat) bei. Der Wortlaut des Konkordats wird im Anhang wiedergegeben.

Art. 2

1 Der Staatsrat erlässt die für den Vollzug des Konkordats notwendigen Bestimmungen. 2 Er erlässt die geeigneten Bestimmungen zur Verhinderung von Gewalt an Sportanlässen, insbesondere Bestimmungen über die Bewilligung von Spielen (Art. 3a Abs. 1 des Konkordats). 3 Die Kantonspolizei stellt das Material sicher, das Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen an Sportstätten, in deren Umgebung sowie auf dem An- und Rückreiseweg dienen kann. Der Staatsrat legt das Verfahren fest und regelt die Vernichtung des entsprechend beschlagnahmten Materials. 4 Die Oberamtsperson erteilt die Spielbewilligungen und legt die entsprechenden Bedingungen dafür fest; sie entscheidet über vorbeugende Verbote von risikoreichen Sportveranstaltungen und überprüft die Rechtmässigkeit des Polizeigewahrsams. 559.7 5 Die Gesetzgebung über die Kantonspolizei bestimmt die Gebühren, die von den Organisatoren von Sportveranstaltungen für Ordnungs- und Schutzdienste bei Risikospielen erhoben werden können.

Art. 3

1 Das Gesetz vom 15. November 1990 über die Kantonspolizei (PolG; SGF 551.1) wird wie folgt geändert: ...

Art. 4

1 Der Staatsrat legt das Inkrafttreten dieses Gesetzes fest. 1) 2 Dieses Gesetz untersteht dem Gesetzesreferendum. Es untersteht nicht dem Finanzreferendum. 1) Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2010 (StRB 27.10.2009). 559.7 Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) 11.09.2009 Erlass Grunderlass 01.01.2010 2009_098 12.12.2003 Art. 2 geändert 01.04.2014 2013_130 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 11.09.2009 01.01.2010 2009_098 Art. 2 geändert 12.12.2003 01.04.2014 2013_130

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