Art. 1 Aufhebung von Bundesgesetzen
Der Bundesrat hebt das Zinsbesteuerungsgesetz vom 17. Dezember 2004 (ZBstG) und das Bundesgesetz vom 15. Juni 2012 über die internationale Quellenbesteuerung (IQG) auf, sobald die damit zusammenhängenden Rechtsmittelverfahren abgeschlossen sind, frühestens aber sechs Jahre nach Aufhebung der Abkommen, auf die diese Gesetze Anwendung finden. SR 641.91 SR 672.4