Propose a change

Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 1

Ergänzend zu den Begriffen nach Artikel 2 LGV bedeuten in dieser Verordnung: a. Funktionsklasse: eine der in Anhang 1 aufgeführten Gruppen von Zusatzstoffen, geordnet nach der technologischen Funktion in Lebensmitteln; b. Lebensmittel ohne Zuckerzusatz: Lebensmittel ohne Zusatz von:1. Monosacchariden oder Disacchariden, 2. Lebensmitteln, die Monosaccharide oder Disaccharide enthalten und wegen ihrer süssenden Eigenschaften eingesetzt werden; c. brennwertvermindertes Lebensmittel: Lebensmittel mit einem Brennwert, der gegenüber dem Brennwert des ursprünglichen Lebensmittels oder eines gleichartigen Erzeugnisses um mindestens 30 Prozent reduziert ist; d. Süssungsmittelpräparate oder Tafelsüssen: Zubereitungen zugelassener Süssungsmittel, die:1. andere Zusatzstoffe nach Anhang 3 Ziffer 11.4 und Lebensmittelzutaten enthalten können, und 2. als Ersatz für Zuckerarten nach Artikel 80 der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz verwendet werden. Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 16. Dez. 2016, in Kraft seit 1. Mai 2017 (AS 2017 1465). SR 817.022.17

Your change, as a redline

Art. 1

Ergänzend zu den Begriffen nach Artikel 2 LGV bedeuten in dieser Verordnung: a. Funktionsklasse: eine der in Anhang 1 aufgeführten Gruppen von Zusatzstoffen, geordnet nach der technologischen Funktion in Lebensmitteln; b. Lebensmittel ohne Zuckerzusatz: Lebensmittel ohne Zusatz von:1. Monosacchariden oder Disacchariden, 2. Lebensmitteln, die Monosaccharide oder Disaccharide enthalten und wegen ihrer süssenden Eigenschaften eingesetzt werden; c. brennwertvermindertes Lebensmittel: Lebensmittel mit einem Brennwert, der gegenüber dem Brennwert des ursprünglichen Lebensmittels oder eines gleichartigen Erzeugnisses um mindestens 30 Prozent reduziert ist; d. Süssungsmittelpräparate oder Tafelsüssen: Zubereitungen zugelassener Süssungsmittel, die:1. andere Zusatzstoffe nach Anhang 3 Ziffer 11.4 und Lebensmittelzutaten enthalten können, und 2. als Ersatz für Zuckerarten nach Artikel 80 der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz verwendet werden. Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 16. Dez. 2016, in Kraft seit 1. Mai 2017 (AS 2017 1465). SR 817.022.17

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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