Sportgesetz vom 16. Dezember 1999
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 Begriffe
1) Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet: a) "Sport": die körperliche Betätigung, die erlernt und trainiert wird, welche die Erlebnisfähigkeit der einzelnen Person oder einer Gruppe sowie die Gesundheit fördert, die Umwelt nicht gefährdet und die Möglichkeit einer verantwortungsbewussten Auseinandersetzung mit sich selbst, mit anderen oder Naturelementen bietet; b) "Doping": der Gebrauch bzw. der Nachweis eines verbotenen Mittels (Substanz oder Methode), das potentiell schädigend für die Gesundheit eines Athleten ist und/oder das geeignet ist, dessen Leistungsfähigkeit auf unerlaubte Weise zu steigern; c) Aufgehoben d) "Leistungssportler": alle Personen, die: 1. in einem Verbandskader erfasst sind; 2. einen Grossteil der zur Verfügung stehenden Arbeits- oder Freizeit in Training und Wettkampf investieren; 3. ein leistungsorientiertes, fachkompetentes und geplantes Trainingsprogramm absolvieren; und 4. an internationalen Wettkämpfen für Liechtenstein teilnehmen. 2) Die in diesem Gesetz verwendeten Personenbezeichnungen gelten für Personen männlichen und weiblichen Geschlechts.
Art. 3 Begriffe
1) Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet: a) "Sport": die körperliche Betätigung, die erlernt und trainiert wird, welche die Erlebnisfähigkeit der einzelnen Person oder einer Gruppe sowie die Gesundheit fördert, die Umwelt nicht gefährdet und die Möglichkeit einer verantwortungsbewussten Auseinandersetzung mit sich selbst, mit anderen oder Naturelementen bietet; b) "Doping": der Gebrauch bzw. der Nachweis eines verbotenen Mittels (Substanz oder Methode), das potentiell schädigend für die Gesundheit eines Athleten ist und/oder das geeignet ist, dessen Leistungsfähigkeit auf unerlaubte Weise zu steigern; c) Aufgehoben d) "Leistungssportler": alle Personen, die: 1. in einem Verbandskader erfasst sind; 2. einen Grossteil der zur Verfügung stehenden Arbeits- oder Freizeit in Training und Wettkampf investieren; 3. ein leistungsorientiertes, fachkompetentes und geplantes Trainingsprogramm absolvieren; und 4. an internationalen Wettkämpfen für Liechtenstein teilnehmen. 2) Die in diesem Gesetz verwendeten Personenbezeichnungen gelten für Personen männlichen und weiblichen Geschlechts.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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