Propose a change

Sportgesetz vom 16. Dezember 1999

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 8 Förderungsmassnahmen

1) Das Land fördert den Sport in den in Art. 4 genannten Bereichen, insbesondere durch: a) Jahresbeiträge an Sportverbände und Einzelvereine; b) Beiträge an internationale Veranstaltungen im Fürstentum Liechtenstein; c) Beiträge an die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen im Ausland; d) Beiträge zur Förderung des Leistungssports; e) Aufgehoben f) Übernahme von Mitgliederbeiträgen an Europa- und Weltverbände; g) Beiträge an die sportliche Aus- und Weiterbildung; h) Bereitstellung und Unterhalt von Infrastruktur; i) Beiträge an die sportwissenschaftliche Forschung; k) Beiträge an nationale und internationale Schulsportanlässe; l) Beiträge zur Durchführung von Dopingkontrollen. 2) Sofern internationale Veranstaltungen im Sinne von Abs. 1 Bst. b, die von einem liechtensteinischen Sportverband organisiert werden, aufgrund der topographischen Verhältnisse oder aufgrund fehlender Infrastruktur nicht im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt werden können, können Beiträge an internationale Veranstaltungen im Ausland ausgerichtet werden.

Your change, as a redline

Art. 8 Förderungsmassnahmen

1) Das Land fördert den Sport in den in Art. 4 genannten Bereichen, insbesondere durch: a) Jahresbeiträge an Sportverbände und Einzelvereine; b) Beiträge an internationale Veranstaltungen im Fürstentum Liechtenstein; c) Beiträge an die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen im Ausland; d) Beiträge zur Förderung des Leistungssports; e) Aufgehoben f) Übernahme von Mitgliederbeiträgen an Europa- und Weltverbände; g) Beiträge an die sportliche Aus- und Weiterbildung; h) Bereitstellung und Unterhalt von Infrastruktur; i) Beiträge an die sportwissenschaftliche Forschung; k) Beiträge an nationale und internationale Schulsportanlässe; l) Beiträge zur Durchführung von Dopingkontrollen. 2) Sofern internationale Veranstaltungen im Sinne von Abs. 1 Bst. b, die von einem liechtensteinischen Sportverband organisiert werden, aufgrund der topographischen Verhältnisse oder aufgrund fehlender Infrastruktur nicht im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt werden können, können Beiträge an internationale Veranstaltungen im Ausland ausgerichtet werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it