Hofdekret
Hofdekret vom 22. April 1825 JGS. Nr. 2090, zu § 1393 ABGB1 Eine dem Schuldner von dem Gläubiger erlassene Forderung kann, wenn auch die Verzichtsleistung in Form einer Schenkungsurkunde geschehen ist, kein Gegenstand einer Zession sein; mithin die Intabulation einer solchen Zession nicht stattfinden.