Bebauungsplan 173: Basel Areal Markthalle Steinentorberg / Viaduktstrasse / Innere Margarethenstrasse
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Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.173 Bebauungsplan 173: Basel Areal Markthalle Steinentorberg / Viaduktstrasse / Innere Margarethenstrasse (BP 173) Vom 11. Mai 2005 (Stand 1. Januar 2009) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrats und gestützt auf die §§ 101 und 105 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1), beschliesst: Für den Text des Bebauungsplans siehe Anhang. Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal: https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/172.html 1) SG 730.100 Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.173 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 11.05.2005 01.01.2009 Erlass Erstfassung KB 17.12.2008 Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.173 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 11.05.2005 01.01.2009 Erstfassung KB 17.12.2008 Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.173 Basel Areal Markthalle Steinentorberg / Viaduktstrasse / Innere Margarethenstrasse GRB vom 11. Mai 2005 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrats und gestützt auf die §§ 101 und 105 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1), beschliesst: 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’028 des Hochbau- und Planungsamtes vom 9. Februar 2004 wird verbindlich erklärt. 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen: 2.1 Zusätzlich zu den im Planungsperimeter bestehenden Bauten darf im grau angelegten Bereich ein Baukörper mit einer maximalen zusätzlichen oberirdischen Bruttogeschossfläche von 6’200 m2 (ab Niveau Steinentorberg) und bis zu einer Gebäudehöhe von maximal 326 m ü. M. erstellt werden, wobei gegenüber den Liegenschaften an der Inneren Margarethenstrasse der Lichteinfallswinkel von 45° einzuhalten ist. 2.2 Spätestens nach Fertigstellung des Neubaus gemäss Ziff. 2.1 resp. unmittelbar nach dessen Abnahme ist der im Jahre 1973 erstellte dreigeschossige Zwischenbau über dem Haupteingang der Markthalle an der Viaduktstrasse zu entfernen. Die Eingangspartie ist danach unter Berücksichtigung der neuen Zweckbestimmung der Halle und der daraus entstehenden Anforderungen innerhalb eines Jahres auf der Basis der ursprünglichen Pläne wiederherzustellen. 2.3 Die übrigen Bauten im Planungsperimeter sind in ihrer historischen und künstlerischen Substanz zu erhalten. Zu diesem Zweck veranlasst der Regierungsrat deren Unterschutzstellung entsprechend der Gesetzgebung über den Denkmalschutz unter Berücksichtigung des vorliegenden Bebauungsplans. 2.4 2) Im Innern des Gebäudes ist vom Haupteingang an der Viaduktstrasse zum Steinentorberg eine während den Öffnungszeiten öffentlich zugängliche Fussgängerverbindung anzulegen. Die konkrete Ausgestaltung und der Betrieb dieser Verbindung sind durch eine Vereinbarung zwischen der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer respektive der Investoren und dem zuständigen Departement zu definieren. 1) SG 730.100. 2) Ziff. 2.4 zweiter Satz in der Fassung von Abschn. II. 18. des GRB vom 10. 12. 2008 (wirksam seit 1. 1. 2009; Ratschlag Nr. 08.1209.01). Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.173 2.5 Innerhalb des Planungsperimeters ist kein Wohnflächenanteil vorgeschrieben. 2.6 Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen vom Bebauungsplan mit seinen Vorschriften zulassen, sofern die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren; er unterliegt dem fakultativen Referendum. 3) Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal: https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/172.html 3) Wirksam seit 26. 6. 2005.
Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.173 Bebauungsplan 173: Basel Areal Markthalle Steinentorberg / Viaduktstrasse / Innere Margarethenstrasse (BP 173) Vom 11. Mai 2005 (Stand 1. Januar 2009) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrats und gestützt auf die §§ 101 und 105 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1), beschliesst: Für den Text des Bebauungsplans siehe Anhang. Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal: https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/172.html 1) SG 730.100 Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.173 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 11.05.2005 01.01.2009 Erlass Erstfassung KB 17.12.2008 Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.173 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 11.05.2005 01.01.2009 Erstfassung KB 17.12.2008 Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.173 Basel Areal Markthalle Steinentorberg / Viaduktstrasse / Innere Margarethenstrasse GRB vom 11. Mai 2005 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrats und gestützt auf die §§ 101 und 105 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1), beschliesst: 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’028 des Hochbau- und Planungsamtes vom 9. Februar 2004 wird verbindlich erklärt. 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen: 2.1 Zusätzlich zu den im Planungsperimeter bestehenden Bauten darf im grau angelegten Bereich ein Baukörper mit einer maximalen zusätzlichen oberirdischen Bruttogeschossfläche von 6’200 m2 (ab Niveau Steinentorberg) und bis zu einer Gebäudehöhe von maximal 326 m ü. M. erstellt werden, wobei gegenüber den Liegenschaften an der Inneren Margarethenstrasse der Lichteinfallswinkel von 45° einzuhalten ist. 2.2 Spätestens nach Fertigstellung des Neubaus gemäss Ziff. 2.1 resp. unmittelbar nach dessen Abnahme ist der im Jahre 1973 erstellte dreigeschossige Zwischenbau über dem Haupteingang der Markthalle an der Viaduktstrasse zu entfernen. Die Eingangspartie ist danach unter Berücksichtigung der neuen Zweckbestimmung der Halle und der daraus entstehenden Anforderungen innerhalb eines Jahres auf der Basis der ursprünglichen Pläne wiederherzustellen. 2.3 Die übrigen Bauten im Planungsperimeter sind in ihrer historischen und künstlerischen Substanz zu erhalten. Zu diesem Zweck veranlasst der Regierungsrat deren Unterschutzstellung entsprechend der Gesetzgebung über den Denkmalschutz unter Berücksichtigung des vorliegenden Bebauungsplans. 2.4 2) Im Innern des Gebäudes ist vom Haupteingang an der Viaduktstrasse zum Steinentorberg eine während den Öffnungszeiten öffentlich zugängliche Fussgängerverbindung anzulegen. Die konkrete Ausgestaltung und der Betrieb dieser Verbindung sind durch eine Vereinbarung zwischen der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer respektive der Investoren und dem zuständigen Departement zu definieren. 1) SG 730.100. 2) Ziff. 2.4 zweiter Satz in der Fassung von Abschn. II. 18. des GRB vom 10. 12. 2008 (wirksam seit 1. 1. 2009; Ratschlag Nr. 08.1209.01). Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.173 2.5 Innerhalb des Planungsperimeters ist kein Wohnflächenanteil vorgeschrieben. 2.6 Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen vom Bebauungsplan mit seinen Vorschriften zulassen, sofern die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren; er unterliegt dem fakultativen Referendum. 3) Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal: https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/172.html 3) Wirksam seit 26. 6. 2005.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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