Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 18 Verlängerung der Vorbereitungsdienste
(1) Der Vorbereitungsdienst ist nach Anhörung der Referendarinnen und Referendare, sowie der Anwärterinnen und Anwärter im Einzelfall zu verlängern, 1. wenn der Vorbereitungsdienst unterbrochen wurde wegen a) einer Erkrankung, b) des Mutterschutzes, c) einer Elternzeit, d) der Ableistung aa) eines Wehr-, Zivil-, Bundesfreiwilligen- oder Entwicklungsdienstes, bb) eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, cc) eines nicht in den Doppelbuchstaben aa und bb genannten Dienstes im Ausland, dd) des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes, ee) des Europäischen Freiwilligendienstes, ff) des Freiwilligendienstes „weltwärts“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oder gg) des zivilen Friedensdienstes oder e) nicht in den Buchstaben a bis d genannter zwingender Gründe und 2. wenn durch die Verkürzung von Ausbildungsabschnitten die zielgerechte Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes nicht gewährleistet ist. Bei einer Verlängerung können Abweichungen vom Ausbildungs-, Lehr- oder Studienplan zugelassen werden. (2) Bei Teilzeitbeschäftigung gilt Absatz 1 entsprechend. (3) Der Vorbereitungsdienst kann in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und e und bei Teilzeitbeschäftigung höchstens zweimal, insgesamt jedoch höchstens um 24 Monate verlängert werden.
§ 18 Verlängerung der Vorbereitungsdienste
(1) Der Vorbereitungsdienst ist nach Anhörung der Referendarinnen und Referendare, sowie der Anwärterinnen und Anwärter im Einzelfall zu verlängern, 1. wenn der Vorbereitungsdienst unterbrochen wurde wegen a) einer Erkrankung, b) des Mutterschutzes, c) einer Elternzeit, d) der Ableistung aa) eines Wehr-, Zivil-, Bundesfreiwilligen- oder Entwicklungsdienstes, bb) eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, cc) eines nicht in den Doppelbuchstaben aa und bb genannten Dienstes im Ausland, dd) des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes, ee) des Europäischen Freiwilligendienstes, ff) des Freiwilligendienstes „weltwärts“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oder gg) des zivilen Friedensdienstes oder e) nicht in den Buchstaben a bis d genannter zwingender Gründe und 2. wenn durch die Verkürzung von Ausbildungsabschnitten die zielgerechte Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes nicht gewährleistet ist. Bei einer Verlängerung können Abweichungen vom Ausbildungs-, Lehr- oder Studienplan zugelassen werden. (2) Bei Teilzeitbeschäftigung gilt Absatz 1 entsprechend. (3) Der Vorbereitungsdienst kann in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und e und bei Teilzeitbeschäftigung höchstens zweimal, insgesamt jedoch höchstens um 24 Monate verlängert werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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