Propose a change

V vom 2. Dezember 2008 über das Dienstverhältnis des Staatspersonals (Staatspersonalverordnung; StPV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4d Vernichtung und Löschung von Daten

1) Folgende Daten sind nach Ablauf der nachstehenden Fristen - gerechnet ab dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme in den Personalakt - zu vernichten oder zu löschen: a) Bewerbungsunterlagen und sonstige Daten im Zusammenhang mit einer Stellenbesetzung bei Nichtanstellung nach Ablauf von drei Monaten; vorbehalten bleibt Art. 45 Abs. 4 des Gesetzes; b) Personalbeurteilungen sowie Aufzeichnungen zu Leistung und Verhalten nach Ablauf von zehn Jahren; c) Persönlichkeitstests und Abklärungstests zur Potenzialerfassung nach Ablauf von drei Jahren; d) Angaben zur Administration des Dienstverhältnisses nach Ablauf von zehn Jahren; e) Unterlagen zu Sozialmassnahmen nach Ablauf von fünf Jahren; f) medizinische Unterlagen nach Ablauf von zehn Jahren; g) Angaben im Zusammenhang mit Kontaktaufnahmen und Beratungen betreffend Mobbing, sexuelle Belästigung, Diskriminierung sowie Case Management bei Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis nach Ablauf von drei Jahren. 2) Die Daten nach Abs. 1 unterliegen nicht der Ablieferungspflicht an das Landesarchiv (Art. 47 Abs. 2 des Gesetzes).

Your change, as a redline

Art. 4d Vernichtung und Löschung von Daten

1) Folgende Daten sind nach Ablauf der nachstehenden Fristen - gerechnet ab dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme in den Personalakt - zu vernichten oder zu löschen: a) Bewerbungsunterlagen und sonstige Daten im Zusammenhang mit einer Stellenbesetzung bei Nichtanstellung nach Ablauf von drei Monaten; vorbehalten bleibt Art. 45 Abs. 4 des Gesetzes; b) Personalbeurteilungen sowie Aufzeichnungen zu Leistung und Verhalten nach Ablauf von zehn Jahren; c) Persönlichkeitstests und Abklärungstests zur Potenzialerfassung nach Ablauf von drei Jahren; d) Angaben zur Administration des Dienstverhältnisses nach Ablauf von zehn Jahren; e) Unterlagen zu Sozialmassnahmen nach Ablauf von fünf Jahren; f) medizinische Unterlagen nach Ablauf von zehn Jahren; g) Angaben im Zusammenhang mit Kontaktaufnahmen und Beratungen betreffend Mobbing, sexuelle Belästigung, Diskriminierung sowie Case Management bei Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis nach Ablauf von drei Jahren. 2) Die Daten nach Abs. 1 unterliegen nicht der Ablieferungspflicht an das Landesarchiv (Art. 47 Abs. 2 des Gesetzes).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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