732.3141 Tarif Energie ewz.econatur1 Gemeinderatsbeschluss vom 16. April 2014 mit Änderungen bis Stadtratsbeschluss vom 12. Juni 2019 1. Geltungsbereich Der Tarif Energie ewz.econatur gilt für die Lieferung von Energie mit ökologischem Mehrwert gemäss den unter Ziff. 3 definierten Qualitäten an feste Kundinnen und Kunden sowie an freie Kundinnen und Kunden, die keinen Netzzugang beanspruchen. 2. Tarifzeiten2 1 Hochtarif: Montag–Samstag 06.00 – 22.00 Uhr Niedertarif: Montag–Sonntag 22.00 – 06.00 Uhr Sonntag 06.00 – 22.00 Uhr 2 Für Kundinnen und Kunden mit Ladestationen im Tarif Netznutzung NNE-H3 oder NNE-S4 gelten die gestützt auf Ziff. 2.1 NNE-H und Ziff. 2.1 NNE-S vom Stadtrat festgelegten Tarifzeiten. 3. Produktbeschrieb5 1 ewz.econatur setzt sich zusammen aus 100 % erneuerbaren Energien mit registrierten Herkunftsnachweisen. Die Zusammensetzung und Herkunft werden im Folgejahr deklariert. 2 Mit dem Bezug von ewz.econatur wird die Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen unterstützt. 4. Preis6 Der Stadtrat ist ermächtigt, die Preise aufgrund der jeweils aktuellen anrechenbaren Gestehungskosten entsprechend den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Stromversorgung7 oder den Vorgaben und Weisungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) festzulegen. 1 Fassung gem. GRB vom 22. Mai 2019 mit Änderung gem. STRB Nr. 520 vom 12. Juni 2019; Inkrafttreten 1. Januar 2020. 2 Fassung gem. GRB vom 22. Mai 2019, Inkrafttreten 1. Januar 2020. 3 vom 10. April 2019, AS 732.334. 4 vom 10. April 2019, AS 732.335. 5 Fassung gem. STRB Nr. 520 vom 12. Juni 2019; Inkrafttreten 1. Januar 2020. 6 Fassung gem. GRB vom 22. Mai 2019, Inkrafttreten 1. Januar 2020. 7 vom 23. März 2007, StromVG, SR 734.7. 2Tarif Energie ewz.econatur 732.314 5. Anpassung der Produktbezeichnung8 Der Stadtrat ist ermächtigt, die Produktbezeichnung «ewz.econatur» anzupassen. 6. Allgemeine Bestimmungen 1 Kundinnen und Kunden können zwischen verschiedenen Stromprodukten wählen. Wenn eine Kundin oder ein Kunde kein Produkt bestellt, liefert und verrechnet das ewz für den gesamten Energieverbrauch ewz.natur.9 2 Die Bestellung eines Stromprodukts mit höherem ökologischem Wert (Upgrading) wird auf Beginn einer Abrechnungsperiode wirksam. Bei jährlichen Turnusrechnungen wird die Änderung nach Eingang der Meldung wirksam. 3 Im Falle einer Tarifanpassung ist die Mitteilung für eine Änderung der Bestellung des Stromprodukts bis spätestens 2 Monate nach Bekanntgabe der neuen Preise möglich. Geliefert wird das neue Stromprodukt ab Monatsbeginn. 7. Inkrafttreten10 Der Stadtrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.11 8 Fassung gem. GRB vom 22. Mai 2019 mit Änderung gem. STRB Nr. 520 vom 12. Juni 2019; Inkrafttreten 1. Januar 2020. 9 Fassung gem. GRB vom 22. Mai 2019 mit Änderung gem. STRB Nr. 520 vom 12. Juni 2019; Inkrafttreten 1. Januar 2020. 10 Fassung gem. GRB vom 22. Mai 2019, Inkrafttreten 1. Januar 2020. 11 Inkrafttreten 1. Januar 2015 (STRB Nr. 718/2014).
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Tarif Energie ewz.econatur
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