Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
Zweck 1 Die Hochschule bietet im Sinn des einschlägigen Bundesrechts sowie der massgebenden interkantonalen Vereinbarungen Lehre, Forschung und Dienstleistungen in mehreren Disziplinen oder Fachbereichen an. Sie fördert dabei den Austausch von Wissen, Können und Technologie zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft. 2 Sie erfüllt insbesondere folgende Aufgaben: a) Vorbereitung durch praxisorientierte Studiengänge auf berufliche Tätigkeiten, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern (Leistungsbereich «Lehre»); b) Ergänzung der Studiengänge nach Bst. a dieser Bestimmung durch ein Weiterbildungsangebot (Leistungsbereich «Weiterbildung»); c) Durchführung anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (Leistungsbereich «Forschung»); d) Dienstleistungen für Dritte (Leistungsbereich «Dienstleistung»).
Art. 3 * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
Zweck 1 Die Hochschule bietet im Sinn des einschlägigen Bundesrechts sowie der massgebenden interkantonalen Vereinbarungen Lehre, Forschung und Dienstleistungen in mehreren Disziplinen oder Fachbereichen an. Sie fördert dabei den Austausch von Wissen, Können und Technologie zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft. 2 Sie erfüllt insbesondere folgende Aufgaben: a) Vorbereitung durch praxisorientierte Studiengänge auf berufliche Tätigkeiten, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern (Leistungsbereich «Lehre»); b) Ergänzung der Studiengänge nach Bst. a dieser Bestimmung durch ein Weiterbildungsangebot (Leistungsbereich «Weiterbildung»); c) Durchführung anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (Leistungsbereich «Forschung»); d) Dienstleistungen für Dritte (Leistungsbereich «Dienstleistung»).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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