Propose a change

Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Tunesischen Republik

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 17 Wettbewerbsregeln betreffend Unternehmen

1. Soweit sie geeignet sind, den Handel zwischen einem EFTA-Staat und Tunesien zu beeinträchtigen, sind mit dem guten Funktionieren dieses Abkommens unvereinbar: (a) alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; (b) das missbräuchliche Ausnutzen einer beherrschenden Stellung im gesamten Hoheitsgebiet einer Partei oder in einem wesentlichen Teil davon durch ein oder mehrere Unternehmen. 2. Absatz 1 soll auch auf öffentliche Unternehmen und Unternehmen mit besonderen oder exklusiven Rechten Anwendung finden, sofern die Anwendung dieses Absatzes die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben, die den Unternehmen zugewiesen wurden, weder de jure noch de facto vereitelt. 3. Die Absätze 1 und 2 sind nicht so auszulegen, als entstünden den Unternehmen daraus unmittelbare Verpflichtungen. 4. Ist eine Partei der Auffassung, dass eine Verhaltensweise mit den Absätzen 1 und 2 unvereinbar ist, so unterstützen die betroffenen Parteien den Gemischten Ausschuss mit allen Mitteln, die für die Untersuchung des Falls notwendig sind, und unterbinden gegebenenfalls die beanstandete Verhaltensweise. Hat die betreffende Partei innerhalb des vom Gemischten Ausschuss festgesetzten Zeitraums die beanstandete Verhaltensweise nicht unterbunden oder ist der Gemischte Ausschuss nicht in der Lage, nach Abschluss der Konsultationen oder dreissig Tage, nachdem um diese Konsultationen nachgesucht wurde, zu einer Einigung zu gelangen, so kann die betroffene Partei geeignete Massnahmen treffen, um den sich aus den beanstandeten Verhaltensweisen ergebenden Schwierigkeiten abzuhelfen. Die Anwendung und die Aufhebung solcher Massnahmen richten sich nach Artikel 37.

Your change, as a redline

Art. 17 Wettbewerbsregeln betreffend Unternehmen

1. Soweit sie geeignet sind, den Handel zwischen einem EFTA-Staat und Tunesien zu beeinträchtigen, sind mit dem guten Funktionieren dieses Abkommens unvereinbar: (a) alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; (b) das missbräuchliche Ausnutzen einer beherrschenden Stellung im gesamten Hoheitsgebiet einer Partei oder in einem wesentlichen Teil davon durch ein oder mehrere Unternehmen. 2. Absatz 1 soll auch auf öffentliche Unternehmen und Unternehmen mit besonderen oder exklusiven Rechten Anwendung finden, sofern die Anwendung dieses Absatzes die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben, die den Unternehmen zugewiesen wurden, weder de jure noch de facto vereitelt. 3. Die Absätze 1 und 2 sind nicht so auszulegen, als entstünden den Unternehmen daraus unmittelbare Verpflichtungen. 4. Ist eine Partei der Auffassung, dass eine Verhaltensweise mit den Absätzen 1 und 2 unvereinbar ist, so unterstützen die betroffenen Parteien den Gemischten Ausschuss mit allen Mitteln, die für die Untersuchung des Falls notwendig sind, und unterbinden gegebenenfalls die beanstandete Verhaltensweise. Hat die betreffende Partei innerhalb des vom Gemischten Ausschuss festgesetzten Zeitraums die beanstandete Verhaltensweise nicht unterbunden oder ist der Gemischte Ausschuss nicht in der Lage, nach Abschluss der Konsultationen oder dreissig Tage, nachdem um diese Konsultationen nachgesucht wurde, zu einer Einigung zu gelangen, so kann die betroffene Partei geeignete Massnahmen treffen, um den sich aus den beanstandeten Verhaltensweisen ergebenden Schwierigkeiten abzuhelfen. Die Anwendung und die Aufhebung solcher Massnahmen richten sich nach Artikel 37.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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