Propose a change

Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Tunesischen Republik

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 20 Wiederausfuhr und ernster Versorgungsengpass

1. Wenn auf Grund der Anwendung von Artikel 9: (a) eine Wiederausfuhr in ein Drittland erfolgt, dem gegenüber die ausführende Partei für das jeweilige Erzeugnis mengenmässige Ausfuhrbeschränkungen, Ausfuhrzölle oder Massnahmen und Abgaben gleicher Wirkung aufrechterhält; oder (b) im Zusammenhang mit einem für die ausführende Partei wichtigen Erzeugnis ein ernster Versorgungsengpass entsteht oder zu entstehen droht; und wenn der ausführenden Partei in den vorgenannten Situationen ernste Schwierigkeiten entstehen oder zu entstehen drohen, kann diese Partei geeignete Massnahmen ergreifen. 2. Die Partei, die Massnahmen nach diesem Artikel zu ergreifen beabsichtigt, benachrichtigt unverzüglich die anderen Parteien und den Gemischten Ausschuss hiervon. Der Gemischte Ausschuss prüft die Lage und kann alle zu deren Beendigung notwendigen Entscheidungen treffen. Trifft der Gemischte Ausschuss innerhalb von dreissig Tagen nach der Notifikation keinen Entscheid, so kann die betroffene Partei geeignete Massnahmen ergreifen, um das Problem zu beheben. Der Gemischte Ausschuss ist unverzüglich darüber zu unterrichten. Bei der Wahl der Massnahmen ist denjenigen Vorrang einzuräumen, die das Funktionieren dieses Abkommens am wenigsten beeinträchtigen. 3. Verunmöglichen aussergewöhnliche und schwerwiegende Umstände, die ein sofortiges Handeln erfordern, je nach Fall eine vorhergehende Unterrichtung oder Prüfung, so kann die betroffene Partei unverzüglich vorläufige Massnahmen ergreifen, die notwendig sind, um der Lage zu begegnen. Sie unterrichtet unverzüglich die anderen Parteien und den Gemischten Ausschuss darüber. 4. Die ergriffenen Massnahmen sind Gegenstand regelmässiger Konsultationen im Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Festlegung eines Zeitplans für ihrer Aufhebung, sobald es die Umstände zulassen.

Your change, as a redline

Art. 20 Wiederausfuhr und ernster Versorgungsengpass

1. Wenn auf Grund der Anwendung von Artikel 9: (a) eine Wiederausfuhr in ein Drittland erfolgt, dem gegenüber die ausführende Partei für das jeweilige Erzeugnis mengenmässige Ausfuhrbeschränkungen, Ausfuhrzölle oder Massnahmen und Abgaben gleicher Wirkung aufrechterhält; oder (b) im Zusammenhang mit einem für die ausführende Partei wichtigen Erzeugnis ein ernster Versorgungsengpass entsteht oder zu entstehen droht; und wenn der ausführenden Partei in den vorgenannten Situationen ernste Schwierigkeiten entstehen oder zu entstehen drohen, kann diese Partei geeignete Massnahmen ergreifen. 2. Die Partei, die Massnahmen nach diesem Artikel zu ergreifen beabsichtigt, benachrichtigt unverzüglich die anderen Parteien und den Gemischten Ausschuss hiervon. Der Gemischte Ausschuss prüft die Lage und kann alle zu deren Beendigung notwendigen Entscheidungen treffen. Trifft der Gemischte Ausschuss innerhalb von dreissig Tagen nach der Notifikation keinen Entscheid, so kann die betroffene Partei geeignete Massnahmen ergreifen, um das Problem zu beheben. Der Gemischte Ausschuss ist unverzüglich darüber zu unterrichten. Bei der Wahl der Massnahmen ist denjenigen Vorrang einzuräumen, die das Funktionieren dieses Abkommens am wenigsten beeinträchtigen. 3. Verunmöglichen aussergewöhnliche und schwerwiegende Umstände, die ein sofortiges Handeln erfordern, je nach Fall eine vorhergehende Unterrichtung oder Prüfung, so kann die betroffene Partei unverzüglich vorläufige Massnahmen ergreifen, die notwendig sind, um der Lage zu begegnen. Sie unterrichtet unverzüglich die anderen Parteien und den Gemischten Ausschuss darüber. 4. Die ergriffenen Massnahmen sind Gegenstand regelmässiger Konsultationen im Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Festlegung eines Zeitplans für ihrer Aufhebung, sobald es die Umstände zulassen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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