Change 1 Article Choose an article vorspann § 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Passpflicht § 4 Erfordernis eines Aufenthaltstitels § 4a Zugang zur Erwerbstätigkeit § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 6 Visum § 7 Aufenthaltserlaubnis § 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis § 9 Niederlassungserlaubnis § 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU § 9b Anrechnung von Aufenthaltszeiten § 9c Lebensunterhalt § 10 Aufenthaltstitel bei Asylantrag § 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot § 12 Geltungsbereich; Nebenbestimmungen § 12a Wohnsitzregelung § 13 Grenzübertritt § 14 Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum § 14a Überprüfung an der Außengrenze § 15 Zurückweisung § 15a Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer § 15b Überprüfung im Bundesgebiet § 16 Grundsatz des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung § 16a Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung § 16b Studium § 16c Mobilität im Rahmen des Studiums § 16d Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen § 16e Studienbezogenes Praktikum EU § 16f Sprachkurse und Schulbesuch § 16g Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer § 17 Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes § 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen § 18a Fachkräfte mit Berufsausbildung § 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte § 18d Forschung § 18e Kurzfristige Mobilität für Forscher § 18f Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher § 18g Blaue Karte EU § 18h Kurzfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU § 18i Langfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU § 19 ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer § 19a Kurzfristige Mobilität für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer § 19b Mobiler-ICT-Karte § 19c Sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte § 19d Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung § 19e Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst § 19f Ablehnungsgründe bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18d, 18e, 18f, 18g und 19e § 20 Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet § 20a Chancenkarte; Verordnungsermächtigung § 20b Punktevergabe für die Chancenkarte; Verordnungsermächtigung § 21 Selbständige Tätigkeit § 22 Aufnahme aus dem Ausland § 23 Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden;Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden § 23a Aufenthaltsgewährung in Härtefällen § 24 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz § 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen § 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen § 25b Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration § 26 Dauer des Aufenthalts § 27 Grundsatz des Familiennachzugs § 28 Familiennachzug zu Deutschen § 29 Familiennachzug zu Ausländern § 30 Ehegattennachzug § 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten § 32 Kindernachzug § 33 Geburt eines Kindes im Bundesgebiet § 34 Aufenthaltsrecht der Kinder § 35 Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder § 36 Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger § 36a Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten § 37 Recht auf Wiederkehr § 38 Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche § 38a Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte § 39 Zustimmung zur Beschäftigung § 40 Versagungsgründe § 41 Widerruf der Zustimmung und Entzug der Arbeitserlaubnis § 42 Verordnungsermächtigung und Weisungsrecht § 43 Integrationskurs § 44 Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs § 44a Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs § 45 Integrationsprogramm § 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung § 45b Informations- und Beratungsangebote; Verordnungsermächtigung und Vorintegrationsmaßnahmen § 45c Informationspflicht bei Anwerbung aus dem Ausland § 46 Ordnungsverfügungen § 47 Verbot und Beschränkung der politischen Betätigung § 47a Mitwirkungspflichten; Lichtbildabgleich § 47b Reisen in den Herkunftsstaat § 48 Ausweisrechtliche Pflichten § 48a Erhebung von Zugangsdaten § 49 Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität § 50 Ausreisepflicht § 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen § 52 Widerruf § 53 Ausweisung § 54 Ausweisungsinteresse § 55 Bleibeinteresse § 56 Überwachung ausreisepflichtiger Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit § 56a Elektronische Aufenthaltsüberwachung; Verordnungsermächtigung § 57 Zurückschiebung § 58 Abschiebung § 58a Abschiebungsanordnung § 59 Androhung der Abschiebung § 60 Verbot der Abschiebung § 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) § 60b Duldung für Personen mit ungeklärter Identität § 60c Ausbildungsduldung § 60d Beschäftigungsduldung § 61 Räumliche Beschränkung, Wohnsitzauflage, Ausreiseeinrichtungen § 62 Abschiebungshaft § 62a Vollzug der Abschiebungshaft § 62b Ausreisegewahrsam § 62c Ergänzende Vorbereitungshaft § 63 Pflichten der Beförderungsunternehmer § 64 Rückbeförderungspflicht der Beförderungsunternehmer § 65 Pflicht der Hafen- und Flughafenbetreiber § 66 Kostenschuldner; Sicherheitsleistung § 67 Umfang der Kostenhaftung § 68 Haftung für Lebensunterhalt § 69 Gebühren § 70 Verjährung § 71 Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung § 71a Zuständigkeit und Unterrichtung § 72 Beteiligungserfordernisse § 72a Abgleich von Visumantragsdaten zu Sicherheitszwecken § 73 Sonstige Beteiligungserfordernisse im Visumverfahren, im Registrier- und Asylverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln; Prüfung von Personen § 73a Unterrichtung über die Erteilung von Visa § 73b Überprüfung der Zuverlässigkeit von im Visumverfahren tätigen Personen und Organisationen § 73c Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern § 74 Beteiligung des Bundes; Weisungsbefugnis § 74a Durchbeförderung von Ausländern § 75 Aufgaben § 76 § 77 Schriftform; Ausnahme von Formerfordernissen § 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium § 78a Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen § 79 Entscheidung über den Aufenthalt § 80 Handlungsfähigkeit § 81 Beantragung des Aufenthaltstitels § 81a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren § 82 Mitwirkung des Ausländers § 83 Beschränkung der Anfechtbarkeit § 84 Wirkungen von Widerspruch und Klage § 85 Berechnung von Aufenthaltszeiten § 85a Zustimmung der Ausländerbehörde zu einer Anerkennung der Vaterschaft; Anwendungsbereich § 85b Missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft; Vermutungstatbestände § 85c Verfahren zur Prüfung der Zustimmung § 85d Anzeige einer fehlenden Zustimmung gegenüber dem Standesamt; Rücknahme der Zustimmung oder der Feststellung, dass eine solche nicht erforderlich ist § 86 Erhebung personenbezogener Daten § 86a Erhebung personenbezogener Daten zu Förderungen der freiwilligen Ausreise und Reintegration § 86b Auslesen von Daten aus Pässen und Schweizer Personalausweisen durch Luftfahrtunternehmen § 87 Übermittlungen an Ausländerbehörden § 88 Übermittlungen bei besonderen gesetzlichen Verarbeitungsregelungen § 88a Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen § 89 Verfahren bei identitätsüberprüfenden, -feststellenden und -sichernden Maßnahmen § 90 Übermittlungen durch Ausländerbehörden § 90a Mitteilungen der Ausländerbehörden an die Meldebehörden § 90b Datenabgleich zwischen Ausländer- und Meldebehörden § 90c Datenübermittlungen im Visumverfahren über das Auswärtige Amt § 91 Speicherung und Löschung personenbezogener Daten § 91a Datenerhebung und -verwendung im Fall vorübergehenden Schutzes § 91b Datenübermittlung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als nationale Kontaktstelle § 91c Innergemeinschaftliche Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2003/109/EG § 91d Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2016/801 § 91e Gemeinsame Vorschriften zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen § 91f Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2021/1883 innerhalb der Europäischen Union § 91g Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2014/66/EU § 91h Datenübermittlung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2226 § 91j Datenübermittlung zur Ausführung der Verordnung (EU) 2024/1358 § 91k Auskunftsbeschränkung nach Artikel 43 der Verordnung (EU) 2024/1358 § 92 Amt der Beauftragten § 93 Aufgaben § 94 Amtsbefugnisse § 95 Strafvorschriften § 95a Strafvorschriften § 96 Einschleusen von Ausländern und Personen, auf die das Freizügigkeitsgesetz/EU Anwendung findet § 97 Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen § 97a Geheimhaltungspflichten § 98 Bußgeldvorschriften § 98a Vergütung § 98b Ausschluss von Subventionen § 98c Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge § 99 Verordnungsermächtigung § 100 Sprachliche Anpassung § 101 Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte § 102 Fortgeltung ausländerrechtlicher Maßnahmen und Anrechnung § 103 Anwendung bisherigen Rechts § 104 Übergangsregelungen § 104a Altfallregelung § 104b Aufenthaltsrecht für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern § 104c Übergangsregelung zum Chancen-Aufenthaltsrecht § 105 Übergangsregelung zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität § 105a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 105b Übergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster § 105c Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit § 105d Übergangsregelung für das Verfahren zur Prüfung einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft § 106 Einschränkung von Grundrechten § 107 Stadtstaatenklausel Anlage (zu § 20a Absatz 3 Nummer 2, § 20b)
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§ 3 Passpflicht
(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2).
(2) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle kann in begründeten Einzelfällen vor der Einreise des Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten Ausnahmen von der Passpflicht zulassen.
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§ 3 Passpflicht
(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2).
(2) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle kann in begründeten Einzelfällen vor der Einreise des Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten Ausnahmen von der Passpflicht zulassen.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.