Change 1 Article Choose an article § 1 Begriffsbestimmungen § 2 Erfüllung der Passpflicht durch Eintragung in den Pass eines gesetzlichen Vertreters § 3 Zulassung nichtdeutscher amtlicher Ausweise als Passersatz § 4 Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer § 5 Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer § 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland § 7 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland § 8 Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer § 9 Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer § 10 Sonstige Beschränkungen im Reiseausweis für Ausländer § 11 Verfahren der Ausstellung oder Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland § 11a Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer für Schülerreisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland § 12 Grenzgängerkarte § 13 Notreiseausweis § 13a EU-Rückkehrausweis § 14 Befreiung von der Passpflicht in Rettungsfällen § 15 Gemeinschaftsrechtliche Regelung der Kurzaufenthalte § 16 Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen § 17 Nichtbestehen der Befreiung bei Erwerbstätigkeit während eines Kurzaufenthalts § 17a Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte § 18 Befreiung für Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge und Staatenlose § 19 Befreiung für Inhaber dienstlicher Pässe § 20 Befreiung für Inhaber von Ausweisen der Europäischen Union und zwischenstaatlicher Organisationen und der Vatikanstadt § 21 § 22 Befreiung für Schüler auf Sammellisten § 23 Befreiung für ziviles Flugpersonal § 24 Befreiung für Seeleute § 25 Befreiung in der internationalen zivilen Binnenschifffahrt § 26 Transit ohne Einreise; Flughafentransitvisum § 27 Befreiung für Personen bei Vertretungen ausländischer Staaten § 28 Befreiung für freizügigkeitsberechtigte Schweizer § 29 Befreiung in Rettungsfällen § 30 Befreiung für die Durchreise und Durchbeförderung § 30a Befreiung in Fällen gescheiterter langfristiger Mobilität nach der Richtlinie (EU) 2021/1883 § 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung § 31a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren § 32 Zustimmung der obersten Landesbehörde § 33 Zustimmungsfreiheit bei Spätaussiedlern § 34 Zustimmungsfreiheit bei Wissenschaftlern und Studenten § 35 Zustimmungsfreiheit bei bestimmten Arbeitsaufenthalten und Praktika § 36 Zustimmungsfreiheit bei dienstlichen Aufenthalten von Mitgliedern ausländischer Streitkräfte § 37 Zustimmungsfreiheit in sonstigen Fällen § 38 Ersatzzuständigkeit der Ausländerbehörde § 38a Voraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen § 38b Aufhebung der Anerkennung § 38c Mitteilungspflichten von Forschungseinrichtungen gegenüber den Ausländerbehörden § 38d Beirat für Forschungsmigration und Fachkräfteeinwanderung § 38e Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge § 38f Inhalt und Voraussetzungen der Unterzeichnung der Aufnahmevereinbarung oder eines entsprechenden Vertrages § 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke § 40 Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthalts § 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten § 42 Antragstellung auf Verlegung des Wohnsitzes § 43 Verfahren bei Zustimmung des anderen Mitgliedstaates zur Wohnsitzverlegung § 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis § 44a Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU § 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte § 45a Gebühren für Expressverfahren § 45b Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen § 45c Gebühr bei Neuausstellung § 46 Gebühren für das Visum § 47 Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen § 48 Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen § 49 Bearbeitungsgebühren § 50 Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger § 51 Widerspruchsgebühr § 52 Befreiungen und Ermäßigungen § 52a Befreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung § 53 Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen § 54 Zwischenstaatliche Vereinbarungen § 55 Ausweisersatz § 56 Ausweisrechtliche Pflichten § 57 Vorlagepflicht beim Vorhandensein mehrerer Ausweisdokumente § 57a Pflichten der Inhaber von Dokumenten mit Chip nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes § 58 Vordruckmuster § 59 Muster der Aufenthaltstitel § 59a Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes bei Inhabern einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU § 59b Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes bei Inhabern einer Blauen Karte EU § 60 Lichtbild § 60a Ausgabe und Versand des elektronischen Aufenthaltstitels und des Sperrkennworts § 61 Sicherheitsstandard, Ausstellungstechnik § 61a Datenerfassung bei der Beantragung von Dokumenten mit Chip § 61b Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung § 61c Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller § 61d Nachweis der Erfüllung der Anforderungen § 61e Qualitätsstatistik § 61f Automatischer Abruf aus Dateisystemen und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich § 61g Verwendung im nichtöffentlichen Bereich § 61h Anwendung der Personalausweisverordnung § 62 Dateisystemführungspflicht der Ausländerbehörden § 63 Ausländerdatei A § 64 Datensatz der Ausländerdatei A § 65 Erweiterter Datensatz § 66 Dateisystem über Passersatzpapiere § 67 Ausländerdatei B § 68 Löschung § 69 Visadateien der Auslandsvertretungen § 70 (weggefallen) § 71 Übermittlungspflicht § 72 Mitteilungen der Meldebehörden § 72a Mitteilungen der Pass- und Ausweisbehörden § 73 Mitteilungen der Staatsangehörigkeits- und Bescheinigungsbehörden nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes § 74 Mitteilungen der Justizbehörden und der Maßregelvollzugseinrichtungen § 75 (weggefallen) § 76 Mitteilungen der Gewerbebehörden § 76a Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen § 76b Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik § 76c Nationale Sicherheits- und Qualitätsstatistik § 77 Ordnungswidrigkeiten § 78 Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten § 79 Anwendung auf Freizügigkeitsberechtigte § 80 Übergangsregelung für bestimmte Fiktionsbescheinigungen im Zusammenhang mit einem Dokumentenmuster § 80a Übergangsregelungen für britische Staatsangehörige im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union § 81 Weitergeltung von nach bisherigem Recht ausgestellten Passersatzpapieren § 82 Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien § 82a Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union § 82b Übergangsregelung zu § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 § 83 Erfüllung ausweisrechtlicher Verpflichtungen § 84 Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen Anlage A (zu § 16) Anlage B (zu § 19) Anlage C (zu § 26 Absatz 2 Satz 1) Anlage D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes Anlage D2a Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz Anlage D2b Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz Anlage D3 Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz Anlage D4a (weggefallen) Anlage D4b (weggefallen) Anlage D4c Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Anlage D4d Vorläufiger Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Anlage D5 (weggefallen) Anlage D5a Grenzgängerkarte § 12 Anlage D6 Notreiseausweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Anlage D7 (weggefallen) Anlage D7a Ausweismuster Reiseausweis für Flüchtlinge nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Anlage D7b Vorläufiger Reiseausweis für Flüchtlinge nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Anlage D8 (weggefallen) Anlage D8a Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Anlage D8b Vorläufiger Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Anlage D9 Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 Anlage D10 Europäisches Reisedokument für die Rückkehr nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Anlage D11 Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel und zur Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung Anlage D11a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit Chip nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes Anlage D12 Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 des Asylgesetzes) Anlage D13a Visum (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Aufenthaltsgesetz) Anlage D13b Verlängerung des Visums im Inland Anlage D14 Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Aufenthaltsgesetz Anlage D14a Dokumente mit Chip nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes Anlage D15 Bescheinigung des Daueraufenthalts (§ 5 Absatz 5 Satz 1 Freizügigkeitsgesetz/EU) Anlage D16 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes) Anlage D17 Muster für den Aufkleber mit Brailleschrift Anlage D18 (zu § 13a)Muster Trägervordruck EU-Rückkehrausweis Anlage D19 (zu § 13a)Muster Etikett EU-Rückkehrausweis Anlage E Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
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§ 23 Befreiung für ziviles Flugpersonal
(1) Ziviles Flugpersonal, das im Besitz eines Flugbesatzungsausweises ist, ist vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, sofern es
1. sich nur auf dem Flughafen, auf dem das Flugzeug zwischengelandet ist oder seinen Flug beendet hat, aufhält,
2. sich nur im Gebiet einer in der Nähe des Flughafens gelegenen Gemeinde aufhält oder
3. zu einem anderen Flughafen wechselt.
(2) Ziviles Flugpersonal, das nicht im Besitz eines Flugbesatzungsausweises ist, kann für einen in Absatz 1 genannten Aufenthalt vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden, sofern es die Passpflicht erfüllt. Zuständig sind die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden. Zum Nachweis der Befreiung wird ein Passierschein ausgestellt.
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§ 23 Befreiung für ziviles Flugpersonal
(1) Ziviles Flugpersonal, das im Besitz eines Flugbesatzungsausweises ist, ist vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, sofern es
1. sich nur auf dem Flughafen, auf dem das Flugzeug zwischengelandet ist oder seinen Flug beendet hat, aufhält,
2. sich nur im Gebiet einer in der Nähe des Flughafens gelegenen Gemeinde aufhält oder
3. zu einem anderen Flughafen wechselt.
(2) Ziviles Flugpersonal, das nicht im Besitz eines Flugbesatzungsausweises ist, kann für einen in Absatz 1 genannten Aufenthalt vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden, sofern es die Passpflicht erfüllt. Zuständig sind die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden. Zum Nachweis der Befreiung wird ein Passierschein ausgestellt.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.