Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Bogenmacher-Handwerk
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 5 Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)
(1) In Teil II sind Kenntnisse in den folgenden fünf Prüfungsfächern nachzuweisen: 1. Technische Mathematik: a) Material- und Verschnittberechnungen, b) Gewichtsberechnungen; 2. Fachtechnologie: a) Herstellung, Instandhaltung und Restaurierung von Bögen für Streichinstrumente, b) Arten und Eigenschaften von Streichinstrumenten und den zugeordneten Bögen, c) Gewichtsverteilung, Spannung und Elastizität von Bögen, d) Stricharten von Bögen, e) berufsbezogene Normen und Maße, f) berufsbezogene Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes; 3. Werkstoffkunde: Arten, Eigenschaften, Bezeichnungen, Verwendung, Verarbeitung, Lagerung und Entsorgung der berufsbezogenen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe; 4. Stilkunde, Musik- und Musikinstrumentengeschichte, Musiktheorie: a) Stilkunde, insbesondere Bogenbauschulen, b) Musik- und Musikinstrumentengeschichte, insbesondere der Bögen für Streichinstrumente, c) Musiktheorie; 5. Kalkulation: Kostenermittlung unter Einbeziehung aller für die Preisbildung wesentlichen Faktoren. (2) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen. (3) Die schriftliche Prüfung soll insgesamt nicht länger als sechs Stunden, die mündliche je Prüfling nicht länger als eine halbe Stunde dauern. In der schriftlichen Prüfung soll an einem Tag nicht länger als sechs Stunden geprüft werden. (4) Der Prüfling ist von der mündlichen Prüfung auf Antrag zu befreien, wenn er im Durchschnitt mindestens gute schriftliche Leistungen erbracht hat. (5) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils II sind ausreichende Leistungen in dem Prüfungsfach nach Absatz 1 Nr. 2.
§ 5 Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)
(1) In Teil II sind Kenntnisse in den folgenden fünf Prüfungsfächern nachzuweisen: 1. Technische Mathematik: a) Material- und Verschnittberechnungen, b) Gewichtsberechnungen; 2. Fachtechnologie: a) Herstellung, Instandhaltung und Restaurierung von Bögen für Streichinstrumente, b) Arten und Eigenschaften von Streichinstrumenten und den zugeordneten Bögen, c) Gewichtsverteilung, Spannung und Elastizität von Bögen, d) Stricharten von Bögen, e) berufsbezogene Normen und Maße, f) berufsbezogene Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes; 3. Werkstoffkunde: Arten, Eigenschaften, Bezeichnungen, Verwendung, Verarbeitung, Lagerung und Entsorgung der berufsbezogenen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe; 4. Stilkunde, Musik- und Musikinstrumentengeschichte, Musiktheorie: a) Stilkunde, insbesondere Bogenbauschulen, b) Musik- und Musikinstrumentengeschichte, insbesondere der Bögen für Streichinstrumente, c) Musiktheorie; 5. Kalkulation: Kostenermittlung unter Einbeziehung aller für die Preisbildung wesentlichen Faktoren. (2) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen. (3) Die schriftliche Prüfung soll insgesamt nicht länger als sechs Stunden, die mündliche je Prüfling nicht länger als eine halbe Stunde dauern. In der schriftlichen Prüfung soll an einem Tag nicht länger als sechs Stunden geprüft werden. (4) Der Prüfling ist von der mündlichen Prüfung auf Antrag zu befreien, wenn er im Durchschnitt mindestens gute schriftliche Leistungen erbracht hat. (5) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils II sind ausreichende Leistungen in dem Prüfungsfach nach Absatz 1 Nr. 2.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.