Verordnung über die Prüfung und den Fähigkeitsausweis der Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 13 und Berufstätigkeit feststeht.*
Erneuerungsprüfung 1 Inhaberinnen und Inhaber des Fähigkeitsausweises, welche die Tätigkeit als Grundbuchverwalterin oder Grundbuchverwalter oder als Grundbuchverwalter- Stellvertretung ausüben wollen, weisen sich über eine bestandene Erneuerungsprüfung aus, wenn sie:* a) die Prüfung oder die letzte Erneuerungsprüfung vor mehr als sechs Jahren bestanden haben und b) während der letzten sechs Jahre keine regelmässige Grundbuchtätigkeit oder nur eine gelegentliche Stellvertretung ausgeübt haben. 2 Bei Erneuerungsprüfungen kann die Prüfungskommission von den in Art. 5 Abs. 1 Bst. b und c dieses Erlasses genannten Zulassungsbedingungen absehen und der Bewerberin oder dem Bewerber je nach dem Stand ihres oder seines beruflichen Könnens die Prüfung teilweise erlassen.* 3 Als regelmässige Grundbuchtätigkeit nach Abs. 1 Bst. b dieser Bestimmung gilt eine Tätigkeit im Grundbuch- und Beurkundungsbereich, die erfolgt ist:* a) bei einem Grundbuchamt, bei dem im Rahmen der letzten aufsichtsrechtlichen Prüfung dem Departement des Innern keine bedeutsamen Fehler in der Grundbuchführung nach Art. 32 Abs. 2 der Verordnung über das Grundbuch5 gemeldet wurden; b) in den letzten sechs Jahren im Umfang von insgesamt 120 Arbeitstagen, davon 90 Arbeitstage unmittelbar vor der Übernahme der Grundbuchtätigkeit. 4 Die Anforderungen an die regelmässige Grundbuchtätigkeit werden für Grundbuchverwalter-Stellvertretungen auf drei Viertel der notwendigen Arbeitstage nach Abs. 3 dieser Bestimmung reduziert. Bis die Anforderungen nach Abs. 3 dieser Bestimmung erreicht sind, kann die Stellvertretung ohne Anwesenheit der leitenden Grundbuchverwalterin oder des leitenden Grundbuchverwalters höchstens einen Monat ausgeübt werden.*
Art. 13 und Berufstätigkeit feststeht.*
Erneuerungsprüfung 1 Inhaberinnen und Inhaber des Fähigkeitsausweises, welche die Tätigkeit als Grundbuchverwalterin oder Grundbuchverwalter oder als Grundbuchverwalter- Stellvertretung ausüben wollen, weisen sich über eine bestandene Erneuerungsprüfung aus, wenn sie:* a) die Prüfung oder die letzte Erneuerungsprüfung vor mehr als sechs Jahren bestanden haben und b) während der letzten sechs Jahre keine regelmässige Grundbuchtätigkeit oder nur eine gelegentliche Stellvertretung ausgeübt haben. 2 Bei Erneuerungsprüfungen kann die Prüfungskommission von den in Art. 5 Abs. 1 Bst. b und c dieses Erlasses genannten Zulassungsbedingungen absehen und der Bewerberin oder dem Bewerber je nach dem Stand ihres oder seines beruflichen Könnens die Prüfung teilweise erlassen.* 3 Als regelmässige Grundbuchtätigkeit nach Abs. 1 Bst. b dieser Bestimmung gilt eine Tätigkeit im Grundbuch- und Beurkundungsbereich, die erfolgt ist:* a) bei einem Grundbuchamt, bei dem im Rahmen der letzten aufsichtsrechtlichen Prüfung dem Departement des Innern keine bedeutsamen Fehler in der Grundbuchführung nach Art. 32 Abs. 2 der Verordnung über das Grundbuch5 gemeldet wurden; b) in den letzten sechs Jahren im Umfang von insgesamt 120 Arbeitstagen, davon 90 Arbeitstage unmittelbar vor der Übernahme der Grundbuchtätigkeit. 4 Die Anforderungen an die regelmässige Grundbuchtätigkeit werden für Grundbuchverwalter-Stellvertretungen auf drei Viertel der notwendigen Arbeitstage nach Abs. 3 dieser Bestimmung reduziert. Bis die Anforderungen nach Abs. 3 dieser Bestimmung erreicht sind, kann die Stellvertretung ohne Anwesenheit der leitenden Grundbuchverwalterin oder des leitenden Grundbuchverwalters höchstens einen Monat ausgeübt werden.*
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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