Gesetz zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 13 Änderung des Rentenreformgesetzes
Das Rentenreformgesetz vom 16. Oktober 1972 (BGBl. I S. 1965), zuletzt geändert durch § 21 des Gesetzes vom 3. Juni 1976 (BGBl. I S. 1373), wird wie folgt geändert: 1. Artikel 3 wird aufgehoben; die "Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger" wird aufgelöst. 2. Die bei der Stiftung nach Artikel 3 § 6 des Rentenreformgesetzes gestellten Anträge gelten als erledigt. Der Vorstand der Deutschen Ausgleichsbank führt die sich aus der Aufhebung der Stiftung ergebenden Maßnahmen als Abwickler ehrenamtlich durch; insoweit unterliegt er der Aufsicht des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. 3. Der Vorstand der Deutschen Ausgleichsbank hat insbesondere den Antragstellern unverzüglich die Aufhebung der Stiftung und die Erledigung ihrer Anträge mitzuteilen. Dabei sind die Antragsteller darauf hinzuweisen, daß sie eingereichte Unterlagen innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Mitteilung zurückverlangen können. Im übrigen hat der Vorstand der Deutschen Ausgleichsbank alle die Stiftung betreffenden Vorgänge sechs Jahre lang seit der Aufhebung der Stiftung aufzubewahren.
§ 13 Änderung des Rentenreformgesetzes
Das Rentenreformgesetz vom 16. Oktober 1972 (BGBl. I S. 1965), zuletzt geändert durch § 21 des Gesetzes vom 3. Juni 1976 (BGBl. I S. 1373), wird wie folgt geändert: 1. Artikel 3 wird aufgehoben; die "Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger" wird aufgelöst. 2. Die bei der Stiftung nach Artikel 3 § 6 des Rentenreformgesetzes gestellten Anträge gelten als erledigt. Der Vorstand der Deutschen Ausgleichsbank führt die sich aus der Aufhebung der Stiftung ergebenden Maßnahmen als Abwickler ehrenamtlich durch; insoweit unterliegt er der Aufsicht des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. 3. Der Vorstand der Deutschen Ausgleichsbank hat insbesondere den Antragstellern unverzüglich die Aufhebung der Stiftung und die Erledigung ihrer Anträge mitzuteilen. Dabei sind die Antragsteller darauf hinzuweisen, daß sie eingereichte Unterlagen innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Mitteilung zurückverlangen können. Im übrigen hat der Vorstand der Deutschen Ausgleichsbank alle die Stiftung betreffenden Vorgänge sechs Jahre lang seit der Aufhebung der Stiftung aufzubewahren.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.