843.3301 Stiftung zur Erhaltung von preisgüns tigen Wohn und Gewerberäumen, Errichtung und Erlass eines Stiftungs statutes Gemeinderatsbeschluss vom 7. Februar 19901 1. Es wird unter dem Namen «Stiftung zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und Gewerberäumen der Stadt Zürich» eine öffentlich-rechtliche Stiftung gemäss dem Gemeindebeschluss vom 9. Juni 1985 errichtet. 2. Es wird für die genannte Stiftung ein Stiftungsstatut nach Vorlage der Kommission vom 22. Januar 1990 erlassen. 3. Der jährliche Beitrag der Stadt an die Stiftung ist auf 3 Mio. Franken begrenzt. Er wird der Stiftung nur überwiesen, soweit sie ihn für die Realisierung bestimmter Vorhaben benötigt. Der Stadtrat entscheidet über die Unterstützung eines Vorhabens und die Höhe des Beitrages im Einzelfall.2 4. Der Stadtrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses.3 1 AS 40, 98. 2 Gemäss GRB vom 23. Mai 2012 (GR Nr. 2012/34) gilt neu Fr. 5 Mio. und ergänzend nach «für die Realisierung bestimmter Vorhaben» in Satz 2 der Passus «oder für Abschreibungsbeiträge». 3 1. Juni 1990 (STRB 1649 vom 30. Mai 1990).
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Stiftung zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und Gewerberäumen, Errichtung und Erlass eines Stiftungsstatutes Gemeinderatsbeschluss
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