Verfassung des Kantons Waadt
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 90
1 Das Amt als Mitglied des Grossen Rates, des Staatsrates, einer Gerichtsbehörde, der Staatsanwaltschaft und des Rechnungshofes sowie das Amt der Ombudsperson sind unvereinbar. Das Gesetz kann für nichtständige Mitglieder einer Gerichtsbehörde Ausnahmen vorsehen. 2 Die Mitglieder des Staatsrates dürfen kein anderes bezahltes öffentliches oder privates Amt ausüben noch den eidgenössischen Räten angehören. Vorbehalten bleiben die auf Grund einer Delegation wahrgenommenen Ämter. 3 Die Angestellten der Kantonsverwaltung dürfen nicht Mitglied einer Gerichtsbehörde sein; im Gesetz vorgesehene Ausnahmen bleiben vorbehalten. 4 Die leitenden Angestellten der Kantonsverwaltung dürfen nicht Mitglied des Grossen Rates sein. 5 Das Gesetz kann weitere Unvereinbarkeiten vorsehen. Angenommen in der Volksabstimmung vom 25. Sept. 2022, in Kraft seit 25. Sept. 2022. Gewährleistungsbeschluss vom 20. Sept. 2023 (BBl 2023 2331 Art. 7, 1495).
Art. 90
1 Das Amt als Mitglied des Grossen Rates, des Staatsrates, einer Gerichtsbehörde, der Staatsanwaltschaft und des Rechnungshofes sowie das Amt der Ombudsperson sind unvereinbar. Das Gesetz kann für nichtständige Mitglieder einer Gerichtsbehörde Ausnahmen vorsehen. 2 Die Mitglieder des Staatsrates dürfen kein anderes bezahltes öffentliches oder privates Amt ausüben noch den eidgenössischen Räten angehören. Vorbehalten bleiben die auf Grund einer Delegation wahrgenommenen Ämter. 3 Die Angestellten der Kantonsverwaltung dürfen nicht Mitglied einer Gerichtsbehörde sein; im Gesetz vorgesehene Ausnahmen bleiben vorbehalten. 4 Die leitenden Angestellten der Kantonsverwaltung dürfen nicht Mitglied des Grossen Rates sein. 5 Das Gesetz kann weitere Unvereinbarkeiten vorsehen. Angenommen in der Volksabstimmung vom 25. Sept. 2022, in Kraft seit 25. Sept. 2022. Gewährleistungsbeschluss vom 20. Sept. 2023 (BBl 2023 2331 Art. 7, 1495).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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