PLAN NR: 7077 BAUDEPARTEMENT BEBAUUNGSPLAN SPIELHOF OBERWIL 1:500 DATUM: 12. AUGUST 2009 1 OS.FEBRUAR 2011 VOM STADTRAT ZUR VORPRÜFUNG EINGEREICHT AM: 18. AUGUST 2009 VON DER KANTONALEN BAUDIREKTION VORGEPRÜFT AM: 1D. NOVEMBER 2D09 GGR - VORLAGE NR: 2116.2 VOM: 22 . FEBRUAR 2011 VOM STADTRAT VERABSCHIEDET AM: 22. FEBRUAR 2011 1. PUPLIKATION IM AMTSBLATT NR: 16 UN □ 17 1. 0FFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT VOM: 21 . APRIL201 1 BIS: 23. MAI 2011 VOM: 21. UN □ 29. APRIL 2011 ZIFFER: 2303 , 2441 VOM GROSSEN GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM: 30. AUGUST 2011 DER PRASIDENT: DER STADTSCHREIBER: JÜRG MESSMER ARTHURCANTIENI 2. PUPLIKATION IM AMTSBLATT NR:40UND41 Z. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF □ EM BAU DEPARTEMENT VOM: 7. OKTOBER 2011 BIS: 26. OKTOBER 2011 VOM: 7. UND 14. OKTOBER 201 1 ZIFFER: Vom Regierungsrat des Ka ntons Zug genehmigt am: Zug, 24.JA~2012 Legende Genehmlgungslnhalt ••••• AZ ~ 1 Gasdlosst"lha 1 r-- -,1...-- _ __, 0 0 0 0 1:;:;:;:;~;i -®- 'Cl\.!=,, lnformatlonslnha!t Bebauungspl11nperjmeter In den beieichrieten BauOOrelchen sind total 16'750 m2 aOF ;wasslg Baubereich 3 Geschosse+ Altikagescl1oss (Ziff. 3) Bezeichnung Baubereich (Zlff. 3) anrechenbare GeschossfUlche pro Baubereich +/-10% (Ziff. 3) BauOOrelche A. B, G, H, t: EG max. 3.50 m Begrünter Freiraum, Inkl. Zugllnge (Ziff. 10) Zu-/Wegfahrt !Zlff, 13) Ein-/Ausfahrt Einslellhalla, Lage schematisch Erschliessun~he, Frei- und ßegflgnungsräurM ZufahrtBslraam (max. 5.00 m) mit Lrlllntgelfüchem öffentlichen Fahrwegrecht filr Fahrzeuge der ölt$ntlichen Dienste und ZUfahrt zu OS 1616 und 3197 mit gegenseitigem Fahrwegrechl mit Unterhaltsabrede und Ko9tenver1egung (Ziff. 5) Ba1'81ch Tiefgarage (21ft'. 13) wichlige öfftlntlich111 FU$swegverblndung mit unenl:galUlchlllm öffanlllchem Funwagrt>Cht, Lage schematisch (Ziff. 8) Baume, Lage + Arizahl schematisch Vemetzungskorrld or (Ziff. 11) Feuerwehr und allgem"1ine Notzufahrt Lage &ehematisch (Ziff. 3, und 18) Entsorgungsste11e, Lage &ehematisch (Ziff. 17) Beatahende Gabllude / !1 i "' j ''- - - ,- 'r---1 - '- _, '' '" - 'iefhot [iJ '' '''' 0 5 t""""I '" 15 20 ~ ~ '-r~,.-- • •••••••• r---..J "' ''' '' ' ' 150~M2 I''''' ' ,' c.::.__:z.=:.....!:-J ~· .~.~.~■"■="■~-~-"•""'•"'": :'.: :' : : 50m ■ . ·:•1': . :1 = . .. . : .j .... , ; ll, ··;· •:.... ' .. ., .... . " " '" ■ ■ ■ •... ...•■■■■■•• ■ 00 ♦ 00000000 • •••••••••• J 1 i i " 1 1 ' 1 '°'- 1 i i 1 ~ ~ --------- ------------- 1---------------- ----------------------------------==---------- ---------Tnibik8rweg 1 ______________________ __ ______ _______ _ ---- - -::::J - ---- ------ ·----------------============------------._-=._•!=-__--------------------------------------------------------------------------------------------- -- ------ -- --- -- -- --- --· - ---- - ---- -- ---- -- -- -- ------ - --- ---·---- - ---- ------ ••••• 1400,M2 . " ' .. ..... - ~~ :· ij -- -- ---- -- --· - ·- ---- l140~ M21 :.. - -- '',' ... " " " .... . .. . . . ..... . .. . .... .... .. ' .. .. · " " ' .. ....... . , ' .. .. , "" " ~ a - - --C' -,-h- ~;- -- -- --- - i ••• " ■ ■ ■ ■ ■ 0000000000000000000 11~ 1 Jl1 oooooooo d oooo 1 0 1 0 1 0 ■ 1 0 ■ 1 0 ■ 1 0 ■ 0 ■ 1 0 ■ 1 0 : 1 o h■:------------,-::---r-:,-?-->----J1 ~• .,., ;"". c<> 0 • ~ ~ ~ 0 ■ 0 ! ' '• ... ~· i:! ~ 0 ■ .. ,.. ~ 0 ••■ ;;' q~I 0 Sil,j_ ~191 ~191 P19 [ ■ 0 ■ 0 ''''' '' '' ------------------------------------------- -- - - --- - --- ----1 Arlherstrasse j------ ---------------------------------------------------------- -------------- - --.::r:=:==========~ ~------___J Zugersee BESTIMMUNGEN Ziel und Zweck des Bebauungsplanes 1. Der Bebauungsplan Spielhof bezweckt: • die rechtliche Sicherung eines Überbauungs-, FrelralSTI• und Erschlie8llungsk.onmptes • die Schaffung von zweckmä$Sigen und aachgerechten Rahmenbedingungen für eine quatitälavolle Wohnübeitleuung; • die Ergan;,.ing d8$ Siedlungsgebietes: • eine hoh11 Freiraumqualltat; • die Einführung von Bestimmungen, welche einerseits klare S1rukluren vorgaben und anderseits den notwendigen ProjektlerungssJ:ielralSTI für die Weiterbeerbeitung in Etappen offen lassen. Bebauung 2. Bauten, Anlagen und Fr11intume 9ind so zu konzipieren und zu g&$W.lten, dass hlll81chtlich Masaaläbllchkeit, Formensprache, Gliederung, Materialwahl, Farbgebung und Bepflanzung eine gute Gesamtwirkung e!Zielt wird. Dies gilt auch f!lr eine atappiarle Raillislerung. 3. Hauptgeb.'lude dürfen nur innerhalb der Im Phin les1gelegten Baubereiche Abis M erstellt werden. vorbehälfllch der Granz.abstände g11mäe Bauordnung 9owie allfälliger Nllherbaurechta. Die de1'inlerte anrechenbar& Gesd!os9fläche pro Baubereich kann zu Gunsten/zu Lasten von anl'.Seren Baubereichen um maximal 10% erhOht bzw. reduziert werden . In den bezeichneten Baubereichen 9lnd total 16'750 m2 aGF iu!ässig (16'600 m2 zu Gunsten GS 1522 und 150 m2 iu Gunsten OS 3197). Die Baubereiche F 1.11d/oder M können um die maximal zullls9ige enrechenbare Geschoe;sflllche des GS 3197 erhöht werden, vorbehälUich der Zustimmung der jeweiligen Grundeigentümer. Nutzung 4. E9 sind Wohnnutzungen und nicht störende Gewerbenutzungen zulA&&ig. Der Wohnanteil pro Baubereich beträgt mindestens 80¾. Erschliessung 5. Die verkehrsmäMlge Erschliess1.mg für den motorisierten lndlvidualveo(ehr Ist nur über die bestehende Zufahrt!lstrasse Spielhof auf GS 4233 zulässig. Innerhalb des als Erschliessungsfläche bezeichneten Bereichs ist eine max. 5.00 m breite Zufahrtastraese zu erateßen. Diese dient der Erscl1llessung der anstossenden Li89'!1nscielten sowie du GS 3197 und OOs nördlichen Teils das GS 1616. Auf der gesamtan Länge Ist ein unentgeltliches ,:)ffantllches Fahrwegrecht für Fahrzeuge der öffanlllchen Dienste einzuräumen. Am Ende der Strasse ist eine Wendemöglichk8ilf!lr ehen 8-m-Lastwegen vor.:usehen. Der Strassen raum Ist als Mlschverkehrsflllche auazugestalten. Die Kosten fOr das Strassen land, Planung, Bau, Betrieb und Unterhall sind 11nteilsmllssig unter Berücksichtigung der berellll getatigten lnveslilionen aufgn.ind der anrechenbaren Geschosslläehe zwischen den Berechtigten dar Neubauten auf GS 1522. 3197 und 1616 auf:!:utell<'ln. Das Strassenland Ist mit mex. 24% des Landwertes zum 2eltpunkl der Vertragsverhandlungen zu entschildlgen. 6. Die betest;Jten Ftachen sind möglichst gering zu halten. Nicht fOr die Eractiliessung erforderliche Fl!cl1en sind mit Ausnahme von Spiel und Sport dienenden flächen t.A'l\18rslegelt auszuführen. 7. Die im Plan bezeichneten Fusswege müssen eine Breite von min. 2.00 m aufweisen. Auf der Zufahrtstrasse und deren Vertängerung über die GS 1616 und 3197 sowie zur Artherstrasse ist ein öffentlicher Fussweg vorzusehen. Freiraum 8. Die beieichnetan Baumpt,anzungen entlang des Bebauungsplanperlmetera sind als lockere Baumgruppen anzuordnef1. Innerhalb der Erachliessun9SZone sind die5e als Baum1'81he und als Baumkörper anzulegen. 9. Die Fre iräume sind als attraktive, zusammenh!ngende Aussenräume zu koniipieren. Zusätzlich zu den Spiet- und Frei· flllchen gemäaa Ziff. 9 sind entlang der Zufahrtswasse attrakäv g&$W.llete, zusamm11nhAngende Frai- und Begegnungsroomo von mlnoostens 5% der an rechen baren Landfläche gemAss Verordnung .i:um Planungs- und Baugesetz. {V PBG) lllr die Anwohner anzuordnen und auf die Strasse hin zu orientieren. 10. Spiel- und Freiftachen habE!n min. 15% der aOF fllrWohnen zu betragen. 11. Die begrtlnten Fraidlume aind natumah zu gestalten. Es sind votnehmllch einheimische Pflanz11n zu v81'W<11nc!en. Rasen- und Wlesenflächen sind als artenreiche VegetaUonsflächen zu erstellen und zu unlerhalten. 12. HöhencHfferenzen sind in Fenn von Terralnmodelllerungen mittels Böschungen anstelle von stCJlzmauem zu Oberwinden. Parklerung 13. Cle Zu- und Weglahr1 d8rf nur an den bezeichneten Stellen erfolgen . 14. Auf GS 1522 sind für die zusälZlichen Nutzungen der Baubereiche Abis M mBXimlli 180 Parkfelder fOr Bewohn91' und Besch!ftigle in Einstellhallen :zullHlg. Die Parkfelder sind im Vertiällnis der Gesehooslllichen den einzelnen B11uberelchen zuiuordrien. Entlang der ZUfehrtaslrasse dürfen oberirdisch auf GS 1522 meximal 25 Paooelderfilr Besucher und Kunden erstell! werden. 15. Für Fahrr.'lder und Motorfahrräder ist pro 40 m2 aGF mindestens 1 Abstellplatz zu eratellen. Die Abstellplätze sind so anzulegen, dass si11 auf kurzem und sicherem Weg erreich! werden können. Mindestens 70% cler Abstellpl!lze sind zu l1berda.chen. UmweH 16. Das Enernlekonzept der Gebaude hat mindestens dem Minergle-Slandard 2009 zu enlspnH:hen. Ver• und Entsorgung 17. Das Meteorwasser Ist eowelt möglich Im Pl11nungsgeblet versickern :zu lassen. Hierfl1r sind natumah gestaltete Versickerungsmuklan und Retentions räume vorzusehen. 18. Mindestens im Be1'81ch cler bezeichneten S!andorta sind 1111mainearne Entsorguogs,stellen einzurichten. Deren genaue Lage und A.usgewiltung ist. Im Rahmen eineG Baug135u,::hs zu definieren . 19. Die Nolzufahrt Innerhalb der Baubereiche A und B hat eine Mindestbreite von 3.00 m aufwwelsen und Ist In Absprache mit der Feuerwehr im Rahmen eines Baugesuchs zu dallnteren . Allgemeine Bestimmungen 20. Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthalt, gellen die Vorac:hriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplanes. Der Stadll'lt k!Jnn, im Sinne voo § 31 der Verordnung ium Ptanungs- und Baugesetz 01 PBG) vom 16. November 1999, Ausnahmen gestattet Bai der Änderung des Zonenplanes und/oder der B11uordnung ist der Bebauunge.plan zu Obttrprilflln. Eintragungen auHerhalb de9 BebBUJngsplanperimeters e.ind r~k:h nicht verblndllct,.
Law
Nr. 7077 - Spielhof Oberwil
Zug · 7.2.3-56 · communal act
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