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Tarifordnung der Musikschule

Hünenberg · 4.3-1.2 · communal act

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Contents: 4 provisions
  1. Art. 1 Schulgeld für Kinder und Jugendliche
  2. Art. 2 Schulgeld für Erwachsene
  3. Art. 3 Instrumentenmiete <strong>*</strong>
  4. Art. 4 Rechnungsstellung

4 provisions

Art. 1 Schulgeld für Kinder und Jugendliche

1 Das Schulgeld wird wie folgt festgelegt: Grundstufe, Gruppenunterricht Semestertarif Musikgarten (Kindergarten) CHF 95.00 * Gruppenunterricht (Blockflöte/Xylophon) Unterrichtsdauer 45 Minuten (1. bis 2. Klassen) * CHF 95.00 2 Instrumental- und Vokalunterricht, Einzelunterricht Semestertarif Unterrichtsdauer 30 Minuten * CHF 280.00 Unterrichtsdauer 45 Minuten * CHF 420.00 Unterrichtsdauer 60 Minuten * CHF 560.00 3 Tarife für aussergemeindliche Schülerinnen und Schüler, Einzelunterricht Semestertarif Unterrichtsdauer 30 Minuten * CHF 600.00 Unterrichtsdauer 45 Minuten * CHF 900.00 Unterrichtsdauer 60 Minuten * CHF 1'200.00 4 * Tarife für ausserkantonale Musikschülerinnen und Musikschüler Semestertarif Unterrichtsdauer 30 Minuten CHF 1'200.00 Unterrichtsdauer 45 Minuten CHF 1'800.00 Unterrichtsdauer 60 Minuten CHF 2'400.00 5 Der Kinder- und Jugendtarif gilt bis Ende des Schuljahres, in welchem das 20. Altersjahr vollendet wird. * 6 Studentinnen und Studenten haben Anspruch auf den Musikunterricht zum Kinder- und Jugendtarif bis zum Ende des Schuljahres, in welchem das 25. Altersjahr vollendet wird. Es ist ein jährlicher Studiennachweis zu erbringen. *

Art. 2 Schulgeld für Erwachsene

1 Unterrichtsart Dauer Tarif Instrumental- und Vokalunterricht * pro 15 Minuten CHF 30.00 2 Das Angebot der Musikschule Hünenberg steht Erwachsenen ab dem vollendeten 20. Altersjahr offen. *

Art. 3 Instrumentenmiete <strong>*</strong>

1 Mietinstrument pro Semester CHF 100.00

Art. 4 Rechnungsstellung

1 Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich. 2 Bei Eintritt während des Semesters wird das Schulgeld anteilsmässig in Rechnung gestellt. *

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