Verordnung über die ausnahmsweise Zufahrt zur Fussgängerzone Altstadt für den Güterumschlag und das Parkieren (Altstadtzufahrtsverordnung)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3
3 Bewilligungsfreie Zufahrten für den Güterumschlag und das Parkieren Es gelten folgende Ausnahmen vom Fahrverbot: a. die Zufahrt zum Güterumschlag, werktags von 6.00 bis 10.00 Uhr gemäss Verkehrsanordnung; b. Dienstfahrzeuge der Sanität, Feuerwehr und Polizei; c. Ärzte im Notfalldienst; d. Einsatzfahrzeuge der öffentlichen Dienste im Rahmen der Aufgabenerfüllung; e. Fahrten zur Zustellung von Briefen, Paketen, Zeitungen und Zeitschriften im Rahmen des Grundauftrags gemäss Postgesetz vom 17. Dezember 2010; f. Fahrten von Paketzustelldiensten bei unaufschiebbaren Lieferungen; g. geschäftliche Fahrten von Paketzustelldiensten zwischen 17.30 und 19.30 Uhr; 3 Fassung gemäss Änderung vom 26. Juni 2024, in Kraft seit 13. August 2024 Seite 3/7 h. Taxifahrten oder institutionelle Fahrdienste mit gehbehinderten Personen; i. Taxifahrten mit Hotelgästen bei Ankunft und Abreise sowie Taxifahrten mit Anwohnenden; j. Fahrten von Hotelgästen bei Ankunft und Abreise.
Art. 3
3 Bewilligungsfreie Zufahrten für den Güterumschlag und das Parkieren Es gelten folgende Ausnahmen vom Fahrverbot: a. die Zufahrt zum Güterumschlag, werktags von 6.00 bis 10.00 Uhr gemäss Verkehrsanordnung; b. Dienstfahrzeuge der Sanität, Feuerwehr und Polizei; c. Ärzte im Notfalldienst; d. Einsatzfahrzeuge der öffentlichen Dienste im Rahmen der Aufgabenerfüllung; e. Fahrten zur Zustellung von Briefen, Paketen, Zeitungen und Zeitschriften im Rahmen des Grundauftrags gemäss Postgesetz vom 17. Dezember 2010; f. Fahrten von Paketzustelldiensten bei unaufschiebbaren Lieferungen; g. geschäftliche Fahrten von Paketzustelldiensten zwischen 17.30 und 19.30 Uhr; 3 Fassung gemäss Änderung vom 26. Juni 2024, in Kraft seit 13. August 2024 Seite 3/7 h. Taxifahrten oder institutionelle Fahrdienste mit gehbehinderten Personen; i. Taxifahrten mit Hotelgästen bei Ankunft und Abreise sowie Taxifahrten mit Anwohnenden; j. Fahrten von Hotelgästen bei Ankunft und Abreise.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.